Die „harte“ Migrationspolitik in der Europäischen Union nimmt immer absurdere Züge an. In Italien wurde eine Frau aus dem Kongo, die dort mit ihrer minderjährigen Tochter und Nichte mit anscheinend gefälschten Papieren einreiste und für sich und die Mädchen Asyl beantragte. Daraufhin wurde sie wegen Beihilfe zur illegalen Einreise der Mädchen angeklagt. Das italienische Gericht legte die Sache dem Europäischen Gerichtshof vor. Dieser stellte klar, daß minderjährige Familienangehörigen zu begleiten keine strafbare Beihilfe zur illegalen Einreise sein könne, sondern Ausdruck der elterlichen Führsorge ist. Die gegenteilige Ansicht würde massiv die Grundrechte sowohl der Eltern als auch der Kinder verletzen. (EuGH, Urteil vom 3. Juni 2025, C-460/23)