Das Verwaltungsgericht Köln meint, die AfD sei nicht rechtsextrem, also jedenfalls nicht so richtig, also nicht genug. Zwar gebe es in der Partei verfassungsfeindliche Bestrebungen, die aber die Gesamtpartei „nicht in einer Weise prägen, die dazu führt, daß ihrem Gesamtbild nach eine verfassungsfeindliche Grundtendenz festgestellt werden kann.“ Es bestehe insbesondere „keine hinreichende Gewißheit dahingehend, daß es den politischen Zielsetzungen der Antragstellerin (=AfD) entspricht, deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund nur einen rechtlich abgewerteten Status zuzuerkennen.“
Das wirft Fragen auf. Zum Beispiel, ob die Richter, die das entschieden haben, in den letzten Jahren irgendwo im Dschungel gelebt, oder seit Jahren keine Nachrichten mehr gesehen oder gelesen haben. Oder welche Maßstäbe sie denn an „Verfassungsfeindlichkeit“ anlegen. Oder welche politische Gesinnung die Richter selbst haben. Der Bericht des Verfassungsschutzes dazu umfaßt angeblich etwa 1.100 Seiten. Ohne eine einzige davon zu kennen, sollte jedem, der nicht aktiv wegschaut, klar sein, daß die AfD ein zutiefst rechtsextremistischer, rassistischer, intoleranter, definitiv verfassungsfeindlicher, schlicht abscheulicher Haufen ist. Daß die AfD Menschen, bei denen nicht mindestens alle Urgroßeltern schon Deutsche waren, nicht als gleichwertig betrachten, bekommt selbst der mit, der nicht aktiv danach sucht, daß die Repräsentanten der AfD das bei jeder noch so unpassenden Gelegenheit überdeutlich zum Ausdruck bringen. Die Entscheidung reiht sich aber ein in eine ganze Reihe von verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen, die sehr nachsichtig mit verschiedenen rechtsextremistischen Vereinigungen waren. Vielleicht korrigiert das Oberverwaltungsgericht in Münter die Entscheidung noch, aber das Verwaltungsgericht hat der AfD schonmal gewaltige Wahlhilfe vor den in Kürze anstehenden Landtagswahlen geleistet.