Eine Frau wollte die Scheidung. Sie wollte das eigentlich zwingende Trennungsjahr nicht abwarten und machte einen Härtefall geltend. Es gab eine zumindest zum Teil unstreitige Geschichte von Gewalt des Ehemanns gegen seine Frau. Vor allem aber sah es der zuständige Familiensenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe als erwiesen an, daß der Mann unmittelbar vor der Trennung des Paares gegenüber der gemeinsamen Tochter sexuell übergriffig war. Dennoch sah das Gericht keinen Härtefall, sondern hielt es für zumutbar, daß die Frau den Ablauf des Trennungsjahres abwartet, bevor sie geschieden werden kann. Was einen Härtefall darstellen könnte, wenn schon nicht der sexuelle Übergriff gegenüber einem Kind, ließ das Gericht nicht erkennen.