Rechtsextremisten bei der Polizei

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hatte im Februar 2025 über den Fall eines Polizisten zu entscheiden, der sich über Jahre in privaten Chats extrem rassistisch und antisemitisch geäußert hatte. Der Dienstherr sah ihn deshalb als nicht verfassungstreu an und wollte ihn entlassen. Dem VGH genügte das jedoch nicht. Er vermochte in den völlig eindeutigen Nachrichten trotz allem keine grundlegend verfassungsfeindliche Gesinnung zu erkennen. Der Mann war unter anderem als Personenschützer für Charlotte Knobloch, die Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde in München tätig. Er wurde nur um einen Dienstgrad degradiert und wird in Zukunft wohl nur noch im Innendienst eingesetzt.

Auch das Verwaltungsgericht Wiesbaden vermochte in den einer breiteren Öffentlichkeit bekannt gewordenen rechtsextremistischen Chats Frankfurter Polizeibeamter keinen ausreichenden Grund für die Annahme einer verfassungsfeindlichen Gesinnung dieser Beamten zu erkennen, so daß es keinen Grund für eine Entfernung derselben aus dem Dienst erkennen konnte. Immerhin kritisierte das Gericht hier aber auch die unzureichende Ermittlungsarbeit der Polizei diesbezüglich.

In einem anderen Fall hatte ein Polizist in Mecklenburg-Vorpommern, der lange auch AfD-Mitglied war, in polizeilichen Datenbanken umfangreiche Informationen über tatsächliche oder vermeintliche politischer Gegner aus dem linken Spektrum abgefragt. Ob er diese weitergegeben hat, ließ sich anscheinend nicht abschließend aufklären. Einige der betroffenen Personen wurden aber im Anschluß von Rechtsextremisten bedroht. Dennoch konnte das Verwaltungsgericht Greifswald in all dem keinen Grund für die Entfernung des Beamten aus dem Dienst erkennen.

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf dagegen hatte kein Problem damit, eine junge Polizeianwärterin aus dem Dienst zu entfernen. Sie hatte auf einer privaten Party Teile ihrer Uniform als Kostüm getragen, was auch gefilmt wurde. Das Gericht sah dadurch das Vertrauen der Bevölkerung in die Polizei gefährdet.

Offensichtlich fehlt den Verwaltungsrichtern, welche diese Entscheidungen getroffen haben, jeder Bezug zur Realität, insbesondere jedes Verständnis für die Gefahr, die von Rechtsextremisten in den Sicherheitsbehörden ausgeht. Oder sie hängen selbst rechtsextremistischen Überzeugungen an. Im Hinblick auf die Entscheidung des VG Düsseldorf sind die anderen Entscheidungen noch weniger verständlich, wenn bei anderen Gründen als einer rechtsextremistischen Gesinnung schon Kleinigkeiten für eine Entfernung aus dem Dienst ausreichen.

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