Immer wieder: Vorratsdatenspeicherung
Nicht nur Atomkraft zählt zu den immer wieder kehrenden Untoten, auch die Vorratsdatenspeicherung ist nicht totzukriegen. Nun will die Bundesregierung einen neuen Anlauf nehmen, zwar nur in deutlich abgespeckter Form, aber immer noch deutlich über die Grenzen hinaus, die Bundesverfassungsgericht und Europäischer Gerichtshof für eine solche Regelung gesetzt haben. Es soll eine anlaßlose, dreimonatige Speicherung aller IP-Adressen geben, so daß diese innerhalb dieses Zeitraums noch dem jeweiligen Nutzer zugeordnet werden können. Jeder, der das Internet nutzt, also über 90 % der Bevölkerung wären davon betroffen. Hinsichtlich der Nutzung der Daten soll es zwar Einschränkungen geben, aber solche Einschränkungen haben sich schon in der Vergangenheit als wenig wirksam erwiesen und werden von den Sicherheitsbehörden immer wieder mißachtet. Bezüglich der geplanten Vorratsdatenspeicherung ist die Gefahr eines solchen Mißbrauchs besonders groß, weil für den Zugriff auf die Daten kein Richtervorbehalt vorgesehen ist. Polizei und Staatsanwaltschaft können also nach eigenem Ermessen auf die Daten zugreifen. Es bleibt nur zu hoffen, daß Bundesverfassungsgericht und Europäischer Gerichtshof diesem Unfug – wie schon mehrfach – erneut Einhalt bebieten werden.