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Immer wieder: Vorratsdatenspeicherung

Nicht nur Atomkraft zählt zu den immer wieder kehrenden Untoten, auch die Vorratsdatenspeicherung ist nicht totzukriegen. Nun will die Bundesregierung einen neuen Anlauf nehmen, zwar nur in deutlich abgespeckter Form, aber immer noch deutlich über die Grenzen hinaus, die Bundesverfassungsgericht und Europäischer Gerichtshof für eine solche Regelung gesetzt haben. Es soll eine anlaßlose, dreimonatige Speicherung aller IP-Adressen geben, so daß diese innerhalb dieses Zeitraums noch dem jeweiligen Nutzer zugeordnet werden können. Jeder, der das Internet nutzt, also über 90 % der Bevölkerung wären davon betroffen. Hinsichtlich der Nutzung der Daten soll es zwar Einschränkungen geben, aber solche Einschränkungen haben sich schon in der Vergangenheit als wenig wirksam erwiesen und werden von den Sicherheitsbehörden immer wieder mißachtet. Bezüglich der geplanten Vorratsdatenspeicherung ist die Gefahr eines solchen Mißbrauchs besonders groß, weil für den Zugriff auf die Daten kein Richtervorbehalt vorgesehen ist. Polizei und Staatsanwaltschaft können also nach eigenem Ermessen auf die Daten zugreifen. Es bleibt nur zu hoffen, daß Bundesverfassungsgericht und Europäischer Gerichtshof diesem Unfug – wie schon mehrfach – erneut Einhalt bebieten werden.

Noch einmal: Grenze

Die Grenzkontrollen 2022 und 2023 waren rechtswidrig, sagt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof. Seitdem ist nichts passiert, was deren Fortsetzung rechtmäßig machen würde. Dennoch will Alexander Dobrindt unbeirrt an den Grenzkontrollen festhalten, also offen gegen das geltende Recht verstoßen, was für jemanden, der angeblich so sehr für die Rechtsdurchsetzung eintreten will, befremdlich ist. Dabei ist längst erwiesen, daß die Kontrollen völlig sinnlos sind, aber massiven politischen Schaden anrichten, vor allem die wichtigen Beziehungen zu Polen, aber auch zu anderen Nachbarländern erheblich belasten und auch wirtschaftlich große Schäden verursachen, da sie den Handel und die Freizügigkeit von Arbeitskräften behindern. Es paßt aber zur Union, die wie keine andere Partei die Aushöhlung des Rechtstaats in Deutschland betrieben hat und noch immer betreibt. Fast alle Einschränkungen der Grundrechte in Deutschland beruhen auf Initiativen der Unionsparteien. Die von Dobrindt angestrebte Einführung der Software von Peter Thiels Firma Palantir bei den Polizeibehörden, deren Einsatz in Hessen das Bundesverfassungsgericht bereits als weitgehend rechtswidrig beurteilt hat, ist eine weitere solche Maßnahme. Recht ist für die Union halt das, was sie dafür hält, nicht was wirklich gilt.

Deepfakes

Collien Fernandes ist nicht erst seit ein paar Tagen Opfer von Deepfakes im Internet, sondern schon seit Jahren. Aber erst jetzt, nachdem sie öffentlich gemacht hat, daß wohl ihr Ex dahinter steckt, erhält das Thema breite öffentliche Aufmerksamkeit und löst politischen Aktionismus aus. Straf- und zivilrechtliche Konsequenzen sollen den Tätern in Zukunft drohen. Übersehen wird dabei, daß es schon jetzt Paragraphen gibt, die es durchaus erlauben würden, wirksam gegen die Täter vorzugehen. Nur durchgesetzt werden sie nicht. Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte sind derzeit nicht einmal ansatzweise in der Lage, Frauen im Internet wirksam zu schützen. Schon der Schutz von Frauen vor Gewalt im realen Leben ist völlig unzureichend. Auch dort mangelt es nicht nur an entsprechenden gesetzlichen Regelungen, sondern vor allem an der wirksamen Durchsetzung der bereits existierenden Gesetze. Es ist leider nicht zu erwarten, daß es um die Durchsetzung neuer Gesetze gegen sexuelle Gewalt im Internet besser bestellt sein. Und es ist leider auch nicht zu erwarten, daß sich das in absehbarer Zeit ändert.

Nicht rechtsextrem?

Das Verwaltungsgericht Köln meint, die AfD sei nicht rechtsextrem, also jedenfalls nicht so richtig, also nicht genug. Zwar gebe es in der Partei verfassungsfeindliche Bestrebungen, die aber die Gesamtpartei „nicht in einer Weise prägen, die dazu führt, daß ihrem Gesamtbild nach eine verfassungsfeindliche Grundtendenz festgestellt werden kann.“ Es bestehe insbesondere „keine hinreichende Gewißheit dahingehend, daß es den politischen Zielsetzungen der Antragstellerin (=AfD) entspricht, deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund nur einen rechtlich abgewerteten Status zuzuerkennen.“ Das wirft Fragen auf. Zum Beispiel, ob die Richter, die das entschieden haben, in den letzten Jahren irgendwo im Dschungel gelebt, oder seit Jahren keine Nachrichten mehr gesehen oder gelesen haben. Oder welche Maßstäbe sie denn an „Verfassungsfeindlichkeit“ anlegen. Oder welche politische Gesinnung die Richter selbst haben. Der Bericht des Verfassungsschutzes dazu umfaßt angeblich etwa 1.100 Seiten. Ohne eine einzige davon zu kennen, sollte jedem, der nicht aktiv wegschaut, klar sein, daß die AfD ein zutiefst rechtsextremistischer, rassistischer, intoleranter, definitiv verfassungsfeindlicher, schlicht abscheulicher Haufen ist. Daß die AfD Menschen, bei denen nicht mindestens alle Urgroßeltern schon Deutsche waren, nicht als gleichwertig betrachten, bekommt selbst der mit, der nicht aktiv danach sucht, daß die Repräsentanten der AfD das bei jeder noch so unpassenden Gelegenheit überdeutlich zum Ausdruck bringen. Die Entscheidung reiht sich aber ein in eine ganze Reihe von verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen, die sehr nachsichtig mit verschiedenen rechtsextremistischen Vereinigungen waren. Vielleicht korrigiert das Oberverwaltungsgericht in Münter die Entscheidung noch, aber das Verwaltungsgericht hat der AfD schonmal gewaltige Wahlhilfe vor den in Kürze anstehenden Landtagswahlen geleistet.

Cannabis

Fast 2 Jahre ist Cannabis nun halblegal. Unter anderem darf jeder 3 Cannabis-Pflanzen zu Hause haben, nicht 4 oder noch mehr, nur drei. Allerdings zählt Vermehrungsmaterial nicht als Pflanze. Vermehrungsmaterial sind Samen und Stecklinge. Stecklinge sind Jungpflanzen und Sprossenteile, die noch keine Blüten oder Fruchtstände haben. Das Bayerische Oberste Landesgericht hatte sich nun damit zu befassen, was denn nun eine Jungpflanze ist. Der Angeklagte besaß drei in voller Blüte befindliche Pflanzen und eine weitere, die nur einen geraden Stängel und ein paar Blätter, aber weder Blüten, noch Knospen, noch Fruchtstände hatte. Der Angeklagte wollte mit dieser Pflanze bei Gelegenheit eine der anderen ersetzen. Das Gericht sah darin aber keine Jungpflanze mehr, denn diese sei in Erde eingepflanzt und damit kein Steckling mehr, sondern ein Setzling, ein Begriff, der im Gesetz gar nicht vorkommt, wohl aber in den Gesetzgebungsmaterialien, und da ein Setzling kein Steckling sei, sei er auch keine Jungpflanze im Sinne des Gesetzes und damit kein Vermehrungsmaterial mehr, zähle also als Cannabispflanze. Daß die Strafverfolgungsbehörden deshalb gleich alle Pflanzen bei dem Angeklagten mitgenommen hatten, fand das Gericht aber nicht in Ordnung, denn drei hätte er ja legal besessen. Wer das alles für absurd hält, befindet sich wahrscheinlich in guter Gesellschaft. Es drängt sich der Eindruck auf, daß es wichtigere Dinge gebe, mit denen sich Strafverfolger und Gerichte befassen könnten, zum Beispiel Verfahren gegen Sexualstraftäter so schnell bearbeiten, daß diese nicht wegen überlanger Verfahrensdauer aus der Untersuchungshaft entlassen werden müssen, wie gerade wieder in Berlin geschehen.

Der falsche Priester

Manche Vorschriften im Deutschen Recht muten antiquiert und aus der Zeit gefallen an. Daß sich zum Beispiel niemand als Polizist ausgeben darf, der keiner ist, scheint noch einleuchtend und ist nach § 132a Absatz 1 Strafgesetzbuch strafbar. Daß es nach Absatz 3 dieses Paragraphen auch strafbar ist, sich als Priester auszugeben und zu verkleiden, ist dagegen kaum nachvollziehbar. Es ist schlicht kein allgemeines öffentliches Interesse daran erkennbar, warum sich jemand nicht als Prieser ausgeben sollte. Dennoch hat das Oberlandesgericht Hamm nun in dritter Instanz jemanden, der sich unter anderem auf Facebook in typischen katholischen Priestergewändern gezeigt hatte zu einer Haftstrafe von 9 Monaten auf Bewährung verurteilt, fast die Höchststrafe. Im bevorstehenden Karneval sollten sich Menschen es sich zweimal überlegen, ob sie sich als kirchlicher Würdenträger verkleiden wollen. Es könnte anscheinend das Interesse der Strafverfolgungsbehörden wecken. Der Staat hält es also für wichtig, das Erscheinungsbild einer Institution zu schützen, die über Jahrzehnte den zehntausendfachen Mißbrauch an Kindern und Jugendlich mindestens geduldet und vertuscht, wahrscheinlich aber in weiten Teilen sogar gefördert hat. Staatlicher Fahndungsdruck gegen diesen Mißbrauch, der ganz sicher nicht einfach aufgehört hat, ist dagegen nicht erkennbar.

Hier keine Blumenkübel

Eigentlich ist es nur ein Provinzposse, die keiner weiteren Beachtung wert wäre, würde sie nicht exemplarisch für den dramatisch abnehmenden Respekt der Superreichen vor den Regeln der Gesellschaften, in denen sie leben, stehen: Die Gemeinde Schwanau in Baden-Württemberg hatte im Ortsteil Allmannsweier in einer Tempo 30 zur Verkehrsberuhigung Zone Blumenkübel auf der Straße aufstellen lassen. Dies gefiel dem Inhaber der dort ansässigen Firma Herrenknecht gar nicht, so daß dieser die Kübel von seinen Mitarbeitern nachts von der Straße entfernen und auf das Firmengelände bringen ließ. Dies gab er auch öffentlich zu und drohte, sollten erneut Kübel auf der Straße aufgestellt werden, werde er diese wieder entfernen lassen. Die Mitarbeiter der Gemeinde nannte er „Sesselfurzer“. Nun ist die Firma Herrenknecht der mit Abstand wichtigste Arbeitgeber, nicht nur in der Gemeinde Schwanau, sondern in der ganzen Region. Dennoch muß sich die Firma und ihr Eigentümer an Recht und Gesetz halten, theoretisch. Praktisch ist es unwahrscheinlich, daß das offen rechtswidrige Verhalten der Firma Herrenknecht und ihres Eigentümers Konsequenzen von Seiten des Staates nach sich zieht. Der politische Einfluß von Martin Herrenknecht dürfte zu groß sein. Allerdings wird dadurch der Rechtstaat in Deutschland massiv beschädigt, denn der Fall zeigt überdeutlich, daß die Regeln unseres Staates für besonders wohlhabende Menschen zumindest nicht in gleichem Maß gelten, wie für Otto Normalbürger. Wohin das führt, kann zur Zeit in den USA beobachtet werden. Dort huldigen die Tech-Giganten Donald Trump und können sich im Gegenzug fast aller rechtlichen Fesseln für ihre Geschäftstätigkeit entledigen. Was die Superreichen in den freien Gesellschaften des Westens dabei übersehen, ist, daß die Regeln, die sie so leichtfertig meinen brechen zu können, auch sie schützen. Zwar gelangten in den Autokratien in Rußland oder China nicht wenige Menschen gerade dadurch an märchenhaften Reichtum, daß sie sich an keinerlei Regeln hielten, aber in Rußland hat immer mal wieder einer dieser Oligarchen eine unerklärlichen tödlichen Unfall, in China verschwinden reiche Unternehmer immer wieder einfach über Nacht und tauchen nie wieder auf. Aber Macht und Reichtum haben schon immer ignorant gemacht.

Familienrichter

Eine Frau wollte die Scheidung. Sie wollte das eigentlich zwingende Trennungsjahr nicht abwarten und machte einen Härtefall geltend. Es gab eine zumindest zum Teil unstreitige Geschichte von Gewalt des Ehemanns gegen seine Frau. Vor allem aber sah es der zuständige Familiensenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe als erwiesen an, daß der Mann unmittelbar vor der Trennung des Paares gegenüber der gemeinsamen Tochter sexuell übergriffig war. Dennoch sah das Gericht keinen Härtefall, sondern hielt es für zumutbar, daß die Frau den Ablauf des Trennungsjahres abwartet, bevor sie geschieden werden kann. Was einen Härtefall darstellen könnte, wenn schon nicht der sexuelle Übergriff gegenüber einem Kind, ließ das Gericht nicht erkennen.

Venezuela

Mit dem Angriff auf Venezuela und der Entführung des dortigen Präsidenten und seiner Frau hat Trump das Völkerrecht faktisch beerdigt. Es gilt wieder das Recht des Stärkeren. Und Trump glaubt offensichtlich, daß das die USA sind und er geopolitisch tun und lassen kann, was er will. Putin dürfte es freuen, denn was die USA jetzt mit Venezuela machen, unterscheidet sich kaum von Putins Überfall auf die Ukraine. Vor allem aber dürfte sich China freuen, denn der Angriff der USA auf Venezuela ist geradezu eine Einladung an Xi, sich nun endlich Taiwan einzuverleiben. Zynischerweise ergibt das im Hinblick auf Trumps bisherige Politik Sinn, denn ein Angriff Chinas auf Taiwan und die Zerstörung der dortigen Chipfertigung bei einem solchen Angriff würde einen Neuaufbau dieser Fertigung in anderen Ländern, nach Trumps Logik natürlich bevorzugt in den USA erfordern. Daß die taiwanesische Chipfertigung kurzfristig nicht ersetzt werden kann und ihre Zerstörung die ganze Weltwirtschaft in eine tiefe Krise stürzen würde, sieht Trump entweder nicht, oder es ist ihm egal. Grönland und Kolumbien hat er nun auch wieder gedroht. Die nach dem zweiten Weltkrieg so mühsam aufgebaute und ohnehin seit jeher fragile regelbasierte Weltordnung ist jedenfalls Geschichte.

Sachsen: Ein Zufluchtsort für Rechtsextremisten

Daß Sachsen ein besonders gravierendes Problem mit Rechtsextremisten hat, ist nicht erst seit dem Auffliegen des NSU klar. Schon in den 1990er Jahren war die rechtsextremistische Szene dort besonders aktiv. In den letzten Jahren hat sich das Bundesland aber auch dadurch hervorgetan, daß es rechtsextremistischen Jurastudenten den Zugang zum Referendariat ermöglicht, auch wenn diese in anderen Bundesländern wegen ihrer extremistischen Gesinnung abgelehnt wurden. So entschied der Sächsische Verfassungsgerichtshof schon 2022, daß ein in Bayern zuvor abgelehnter Jurist in Sachsen zum Referendariat zugelassen werden muß. Nun hat das Oberverwaltungsgericht Bautzen erneut einem Rechtsextremisten den Zugang zum juristischen Referendariat eröffnet, der vorher in Rheinland-Pfalz wegen seiner rechtsextremistischen Gesinnung abgelehnt worden war. Und das, obwohl das Bundesverwaltungsgericht schon 2024 entschieden hatte, daß der Jurist, dem der Sächsische Verfassungsgerichtshof 2022 den Zugang zum Referendariat gewährt hatte, zuvor in Bayern zurecht wegen seiner rechtsextremistischen Gesinnung abgelehnt wurde. Daher hätte das Oberverwaltungsgericht den aktuellen Fall eigentlich wegen der Abweichung vom Bundesverwaltungsgericht dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorlegen müssen. Auch zur bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts stehen die Entscheidungen aus Sachsen im Widerspruch.

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