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Noch einmal Afghanistan

Die neue Bundesregierung unter Friedrich Merz hat als Ausdruck ihrer „harten“ Migrationspolitik die Aufnahme von Flüchtlingen aus Afghanistan, die zur Zeit des Einsatzes der Bundeswehr dort den Deutschen in vielfältiger Weise geholfen haben und deshalb jetzt in ständiger Gefahr, von den Taliban getötet zu werden, schweben, gestoppt. Für diejenigen, die schon eine Zusage für ein Visum für Deutschland hatte, hat die Bundesregierung diese widerrufen. Nun hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren am 7. Juli 2025 (Aktenzeichen VG 8 L 280/25 V) entschieden, daß dies rechtswidrig ist, mithin allen Afghanen, die bereits eine entsprechende schriftliche Zusage von Deutschland erhalten haben, auch ein Visum erteilt und die Einreise gestattet werden muß. Dabei ist zu berücksichtigen, daß die Hilfe dieser Menschen für die Deutschen in Afghanistan ja gerade der Grund dafür ist, daß sie nun in Lebensgefahr schweben. Es ist an Zynismus und Menschenverachtung kaum zu überbieten, ihnen nun Hilfe verweigern zu wollen.

Kameradenschwein

Für die Bundeswehr gelten besondere Regeln. Ein Hauptfeldwebel hatteeine Affäre mit der Ehefrau eines anderen Soldaten derselben Einheit.Dafür wurden ihm, vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt, die Bezüge füreinige Monate gekürzt. Dabei hatte sich sein Kamerad schon vor derAffäre von seiner Frau getrennt, angeblich noch nicht endgültig, aber erwar aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen. Die Begründung war, daß einesolche Affäre mit der Frau eines Kameraden den Zusammenhalt in derTruppe beeinträchtigen könne. Das ist zwar nachvollziehbar, blendet abernahezu alle anderen Aspekte des Falls aus, angefangen beimSelbstbestimmungsrecht aller Beteiligten, vor allem der Frau. DasGericht stellt darauf ab, daß nach § 1353 BGB noch immerGeschlechtsverkehr Teil der ehelichen Gemeinschaft sei. Dabei hat derEuropäische Gerichtshof für Menschenrechte erst Anfang 2025 entschieden,daß sich aus der Eheschließung gerade kein Recht auf Sex ableiten ließe,weil dies mit dem Selbstbestimmungsrecht der Eheleute unvereinbar sei.Auch dürfte der Zusammenhalt in der Truppe ähnlich gestört werden, wennein Soldat etwas mit der unverheirateten Partnerin eines anderenSoldaten anfängt. Dies wird aber nicht sanktioniert. Anscheinend liegtdem Urteil ein sehr archaisches, patriarchalisches und völlig überholtesWeltbild zugrunde, indem die Ehefrau noch immer eine Art Besitz ihresMannes darstellt.

Noch einmal Migration

Die „harte“ Migrationspolitik in der Europäischen Union nimmt immer absurdere Züge an. In Italien wurde eine Frau aus dem Kongo, die dort mit ihrer minderjährigen Tochter und Nichte mit anscheinend gefälschten Papieren einreiste und für sich und die Mädchen Asyl beantragte. Daraufhin wurde sie wegen Beihilfe zur illegalen Einreise der Mädchen angeklagt. Das italienische Gericht legte die Sache dem Europäischen Gerichtshof vor. Dieser stellte klar, daß minderjährige Familienangehörigen zu begleiten keine strafbare Beihilfe zur illegalen Einreise sein könne, sondern Ausdruck der elterlichen Führsorge ist. Die gegenteilige Ansicht würde massiv die Grundrechte sowohl der Eltern als auch der Kinder verletzen. (EuGH, Urteil vom 3. Juni 2025, C-460/23)

Migration

Ausdruck der neuen „harten“ Migrationspolitik soll jetzt also unter anderem die Abschaffung des Familiennachzugs und die Erschwerung der Einbürgerung sein. Inwiefern das die Sicherheit in Deutschland verbessern soll, ist nicht ersichtlich. Eingebürgert wird ohnehin nur, wer gut integriert ist, unabhängig davon, ob das früher oder später geschieht. Also ist es unerheblich, zu welchem Zeitpunkt jemand eingebürgert wird. Die Folgen der Verhinderung des Familiennachzugs sind dagegen offensichtlich: Die dauerhafte Trennung von Partnern und Kindern ohne jede Perspektive, diese irgendwann wiedersehen zu können führt zu Einsamkeit, Frustration, psychischen Problemen, kurz zum perfekten Nährboden für Wut und Radikalisierung. So führt der inzwischen offen von der Union zur Schau gestellte Ausländerhaß erneut zu weniger anstatt mehr Sicherheit in Deutschland. Damit aber nicht genug: Die neue Politik signalisiert allen, die darüber nachdenken, nach Deutschland zu kommen „Ihr seid hier unerwünscht!“, und das zu einer Zeit, in der viele Unternehmen und Forschungseinrichtungen in Deutschland darauf hoffen, hochqualifizierte Mitarbeiter und Forscher aus den USA nach Deutschland zu locken. So schadet die neue Migrationspolitik nicht nur der Sicherheit in unserem Land, sondern auch Wirtschaft und Wissenschaft.

CDU will keine Demokratieförderung

Seit 2015 gibt es das Programm „Demokratie Leben“ des Bundesfamilienministeriums, anfangs mit etwa 40 Millionen Euro ausgestattet, wurden 2023 Fördermittel in Höhe von 182 Millionen Euro vergeben. Die Stadt Salzwedel und der Landkreis Bautzen haben aber jetzt bereits bewilligte Fördermittel aus diesem Programm für bereits geplante Projekte abgelehnt, jeweils mit den Stimmen von CDU und AfD. Während die Gründe der AfD für die Ablehnung auf der Hand liegen, wirft die Ablehnung demokratiefördernder Projekte durch die CDU Fragen auf. Es drängt sich der Eindruck auf, die CDU mache sich die demokratiefeindliche Haltung der AfD zu eigen. Wirklich plausible Gründe für die Ablehnung wurden jedenfalls weder in Salzwedel noch in Bautzen von den Lokalpolitikern der Union vorgebracht. Passend dazu hatte die Unionsfraktion im Bundestag mehrfach verhindert, daß das Programm „Demokratie Leben“ eine eigene gesetzliche Grundlage bekommt, die es ermöglicht hätte, entsprechende Projekte auch dauerhaft zu fördern. Die eigentliche Gefahr für die Demokratie in Deutschland geht nicht von der AfD aus. Diese wird absehbar allein keine Mehrheiten in den Parlamenten erreichen. Nur die Union kann den Demokratiefeinden zur Mehrheit verhelfen, und sie scheint dafür immer offener zu sein.

Grenze

Jetzt sollen unsere Grenzen wieder schärfer kontrolliert werden. Deutschland hat etwa 3.750 Kilometer Landgrenze mit ca. 1.500 Grenzübergängen, über 60 Seehäfen und 37 Verkehrsflughäfen, kleinere Yachthäfen und Sportflugplätze noch nicht mitgezählt. Die Bundespolizei, für die Grenzkontrollen zuständig, verfügt über 45.000 Polizeibeamte, die aber neben den Grenzen auch noch die Bahnhöfe sichern müssen. Allein am Frankfurter Flughafen tun über 2.500 Bundespolizisten Dienst. Anhand dieser Zahlen ist schon erkennbar, daß eine effektive Kontrolle der deutschen Grenzen schlicht unmöglich ist. Zusätzliche Sicherheit läßt sich mit mehr Grenzkontrollen also nicht gewinnen, es sei denn, die neue Bundesregierung will in der Tradition von Ulbricht eine Mauer errichten. Ansonsten wird die Maßnahme nur die Zahl der Überstunden der Bundespolizisten in die Höhe treiben und die Sicherheit dort, wo diese sonst eingesetzt würden, reduzieren. Ein weiteres Beispiel völlig unsinniger sicherheitspolitischer Maßnahmen der Union, die im Ergebnis nicht zu mehr, sondern zu weniger Sicherheit führen. Noch dazu gibt die Union damit eine der größten Errungenschaften der Europäischen Union, der Wegfall der Binnengrenzen, leichtfertig auf, für nichts.

Noch einmal: Aschaffenburg

Wenig Beachtung fand, daß es bei dem Anschlag in Aschaffenburg einen stillen Helden gab. Ein Mann verfolgte den Angreifer und ermöglichte so der Polizei, diesen festzunehmen. Das Problem: Dieser Mann ist ursprünglich aus Somalia, und sein Asylantrag war bereits abgelehnt worden. Ob die Ausländerbehörde ihm tatsächlich nach dem Anschlage noch eine Aufforderung zur Ausreise zugestellt hat, ist unklar. Die bayerische Staatsregierung dementierte dies und teilte mit, der Mann dürfe – vorerst – in Deutschland bleiben und erhalte eine zunächst befristete Arbeitserlaubnis. Eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis war sein mutiges Vorgehen den bayerischen Behörden anscheinend nicht wert. Nicht so großzügig waren die staatlichen Stellen 2021 bei einem Iraner, der sich damals in Würzburg einem Messerangreifer in den Weg stellte. Auch ihm drohte eigentlich die Abschiebung. Er mußte sich seine Aufenthaltserlaubnis gegen den Widerstand der Behörden vor Gericht erstreiten, zu seinem Glück letztlich mit Erfolg.

Verschörungstheoretiker

Jacques Baud und Gerhard Wisnewski sind bekannte rechtsextremistische Verschwörungstheoretiker. Es erscheint schon fragwürdig, warum eine öffentliche Bibliothek, wie die Stadtbücherei Münster deren Bücher überhaupt vorhält. Sie hatte allerdings in den Büchern vermerkt, sie hätten einen „umstrittenen Inhalt“, was angesichts des Inhalts der Bücher dieser „Autoren“ als sehr verharmlosend angesehen werden muß. Dennoch klagte Wisnewski gegen eine derartige Kennzeichnung seiner Bücher durch die Bücherei. Er war die Ansicht, eine staatliche Bibliothek sei zur Neutralität verpflichtet und dürfe Bücher nicht mit solchen Anmerkungen versehen. Dies sah das Verwaltungsgericht Münster jedoch anders. Rechtlich gebe es weder ein solche Neutralitätsgebot, noch sonst eine Vorschrift, auf die Wisnewski seine Forderung stützen könne. Vielmehr hätte die Bibliothek unter anderem einen Bildungsauftrag, zu dem es auch gehöre, Bücher mit zweifelhaftem Inhalt entsprechend zu kennzeichnen.

Totgesagte leben länger

Jetzt soll sie also doch kommen: Die Vorratsdatenspeicherung, nur für 3 Monate und nur für IP-Adressen (mehr läßt der EuGH ohnehin nicht zu), aber immerhin. Entgegen den Behauptungen von Union und Polizeivertretern wird sich die Sicherheit in Deutschland damit aber nicht verbessern. Seine IP-Adresse zu verschleiern bedarf nun wirklicher keiner Hacker-Kenntnisse. Mag sein, daß der Polizei dadurch der ein oder andere Dumme ins Netz geht, aber Dumme zu fangen ist nun nicht wirklich schwierig und erfordert sicher keine Vorratsdatenspeicherung. Diese reiht sich damit ein in die lange Reihe völlig sinnloser Symbolpolitik der Union im Bereich der inneren Sicherheit.

Tücken der e-mail

Das Oberlandesgericht Schleswig hat ein bemerkenswertes Beispiel dafür geliefert, wie mangelndes technisches Verständnis bei Richtern zu zweifelhaften Urteilen führen kann. Ein Unternehmer hatte an einen Kunden per e-mail eine Rechnung verschickt. Diese war allerdings manipuliert worden. Wann, wo und wie diese Manipulation erfolgt ist, hat das Gericht nicht aufgeklärt. Jedenfalls führte die Manipulation dazu, daß der Kunde an einen unbekannten Dritten gezahlt hat. Der Unternehmer verklagte seinen Kunden. Dieser weigerte sich, noch einmal zu zahlen. Das Landgericht gab dem Unternehmer Recht. Das Oberlandesgericht war aber nicht auf seiner Seite. Da die e-mail nur mit einer sogenannten Transportverschlüsselung übertragen wurde, nicht aber mit einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, sah das Oberlandesgericht eine Verletzung der DSGVO durch den Unternehmer und einen daraus resultierenden Schadenersatzanspruch des Kunden, so daß dieser im Ergebnis nicht noch einmal zahlen muß. Ein Mitverschulden des Kunden sah das Gericht nicht, obwohl die streitige Rechnung anders aussah als die ersten beiden Rechnungen des Unternehmers. Auch hätte bei Verwendung von Online-Banking auffallen müssen, daß die Bankverbindung eine andere als zuvor war. Schließlich ist gar nicht sicher, ob eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung die Manipulation verhindert hätte, wenn gar nicht bekannt ist, wann, wo und wie die Manipulation erfolgt ist. Auch übersieht das Gericht, daß eine solche Verschlüsselung eine Mitwirkung des Empfängers, hier also des Kunden voraussetzen würde. Ohne eine solche kann der Versender einer e-mail diese nicht Ende-zu-Ende verschlüsseln. Angesichts der offenkundigen Unkenntnis des Gerichts bezüglich der technischen Zusammenhänge, wirkt der Hinweis der Richter, der Unternehmer hätte die Rechnung ja auf Papier per Post verschicken können, um den Schaden zu vermeiden, nur zynisch. Das Urteil belegt einmal mehr, daß mangelnde Fachkenntnis der Richter zu gravierenden Fehlentscheidungen führen kann.

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