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Der Fall Vera Egenberger

Vera Egenberger ist konfessionslos und hatte sich 2013 um eine Stelle bei der Diakonie in einem Antirassismusprojekt beworben, wurde aber abgelehnt, unter anderem weil sie konfessionslos ist. In der Stellenausschreibung war die Zugehörigkeit zu einer evangelischen oder protestantischen Kirche ausdrücklich gefordert. Das sah Frau Egenberger als diskriminierend an und klagte auf Entschädigung. Das Arbeitsgericht gab ihr recht, das Landesarbeitsgericht wies ihre Klage ab. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) legte den Fall dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vor. Dieser legte fest, daß kirchliche Organisationen nur in Ausnahmefällen von Mitarbeitern die Zugehörigkeit zur Kirche fordern dürfen, und zwar nur dann, wenn dies für die Tätigkeit unter Berücksichtigung aller Umstände erforderlich ist. Daraufhin gab das BAG Frau Egenbergers Klage statt. Das war 2018, also fünf Jahre nach der Bewerbung. Nun hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) dieses Urteil aufgehoben, da es die Diakonie in ihrem religiösen Selbstbestimmungsrecht verletze. Es stellt sich damit zwar nicht offen gegen den EuGH, dessen Entscheidung es ausdrücklich anerkennt, versucht aber offensichtlich schon, die von EuGH verfügten starken Einschränkungen der Sonderrechte der Kirchen in Deutschland soweit es geht, zu entschärfen. Schon während der Coronapandemie hatte sich das Bundesverfassungsgericht als extrem religionsfreundlich erwiesen. Damals hatte es alle Veranstaltungsverbote als zulässig angesehen, außer das Verbot von Gottesdiensten. Dieses hob es schon im April 2020 auf, also schon ganz zu Beginn der Pandemie, als noch völlig unklar war, wie gefährlich das Virus ist und wie ansteckend es ist. Schon dies zeigte eine bedenkliche Schieflage des Gerichts zu Gunsten der Kirchen, deren Sonderrechte völlig anachronistisch sind und insgesamt aufgehoben werden sollten. Für Frau Egenberger geht die Sache nun vor dem BAG weiter, an welches das BVerfG die Sache zurückverwiesen hat. Der Rechtstreit ist damit nach über 12 Jahren noch immer nicht beendet.

Der König

Die Gründerväter der USA waren sich über vieles in Bezug auf die Gestaltung ihres neuen Staates uneins, sowohl in prinzipiellen, aber auch in vielen Detailfragen. In einem aber waren sie sich sehr einig: Sie wollten keinen König! Und doch verhält sich Donald Trump heute genau so, wie ein mittelalterlicher König. Er läßt am Weißen Haus einen großen Ballsaal anbauen, um angemessen Hof halten zu können. Für eine Million Dollar kann man ein Abendessen mit ihm kaufen, um zum Beispiel eine Begnadigung für einen Angehörigen zu erreichen, eine Genehmigung für sein Unternehmen zu erhalten oder staatliche Aufträge. Wer Trump huldigt, kann sehr reich werden. Dieses offen korrupte Verhalten ist in den USA nicht explizit verboten, wäre unter Trumps Vorgängern aber undenkbar gewesen. Und dennoch geht deswegen kein Aufschrei durch das Land. Auch politische Gegner drangsaliert Trump inzwischen systematisch mit Hilfe seiner linientreuen Justizministerin. Wer Trump widerspricht, für den kann es sehr schnell sehr unbequem werden. Michael Bolton, James Comey, Letitia James oder Adam Schiff sind nur einige Beispiele. Die Jagdszenen des ICE auf Migranten erinnern an Zustände in totalitär regierten Ländern. Effektiven Rechtschutz gegen all das hat der Trump ebenfalls ergebene Supreme Court praktisch abgeschafft. Und nun will er die Streitkräfte auf einen Einsatz innerhalb der USA vorbereiten und droht vielen demokratisch regierten Städten mit dem Einsatz von Armee und Nationalgarde. Der Verteidigungsminister heißt jetzt Kriegsminister. Unbefangene Gemüter könnten auf die Idee kommen, Trump bereite einen Putsch vor …

Rechtsextremisten bei der Polizei

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hatte im Februar 2025 über den Fall eines Polizisten zu entscheiden, der sich über Jahre in privaten Chats extrem rassistisch und antisemitisch geäußert hatte. Der Dienstherr sah ihn deshalb als nicht verfassungstreu an und wollte ihn entlassen. Dem VGH genügte das jedoch nicht. Er vermochte in den völlig eindeutigen Nachrichten trotz allem keine grundlegend verfassungsfeindliche Gesinnung zu erkennen. Der Mann war unter anderem als Personenschützer für Charlotte Knobloch, die Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde in München tätig. Er wurde nur um einen Dienstgrad degradiert und wird in Zukunft wohl nur noch im Innendienst eingesetzt. Auch das Verwaltungsgericht Wiesbaden vermochte in den einer breiteren Öffentlichkeit bekannt gewordenen rechtsextremistischen Chats Frankfurter Polizeibeamter keinen ausreichenden Grund für die Annahme einer verfassungsfeindlichen Gesinnung dieser Beamten zu erkennen, so daß es keinen Grund für eine Entfernung derselben aus dem Dienst erkennen konnte. Immerhin kritisierte das Gericht hier aber auch die unzureichende Ermittlungsarbeit der Polizei diesbezüglich. In einem anderen Fall hatte ein Polizist in Mecklenburg-Vorpommern, der lange auch AfD-Mitglied war, in polizeilichen Datenbanken umfangreiche Informationen über tatsächliche oder vermeintliche politischer Gegner aus dem linken Spektrum abgefragt. Ob er diese weitergegeben hat, ließ sich anscheinend nicht abschließend aufklären. Einige der betroffenen Personen wurden aber im Anschluß von Rechtsextremisten bedroht. Dennoch konnte das Verwaltungsgericht Greifswald in all dem keinen Grund für die Entfernung des Beamten aus dem Dienst erkennen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf dagegen hatte kein Problem damit, eine junge Polizeianwärterin aus dem Dienst zu entfernen. Sie hatte auf einer privaten Party Teile ihrer Uniform als Kostüm getragen, was auch gefilmt wurde. Das Gericht sah dadurch das Vertrauen der Bevölkerung in die Polizei gefährdet. Offensichtlich fehlt den Verwaltungsrichtern, welche diese Entscheidungen getroffen haben, jeder Bezug zur Realität, insbesondere jedes Verständnis für die Gefahr, die von Rechtsextremisten in den Sicherheitsbehörden ausgeht. Oder sie hängen selbst rechtsextremistischen Überzeugungen an. Im Hinblick auf die Entscheidung des VG Düsseldorf sind die anderen Entscheidungen noch weniger verständlich, wenn bei anderen Gründen als einer rechtsextremistischen Gesinnung schon Kleinigkeiten für eine Entfernung aus dem Dienst ausreichen.

Philipp Amthor

Der Leiter des Abgeordnetenbüros von Philipp Amthor ist ein Rechtsextremist. Jedenfalls war er Mitglied in einer rechtsextremistischen Studentenverbindung. Publik gemacht hatte dies die TAZ. Nachdem Amthor das zunächst als Privatsache seines Mitarbeiters abtat, soll er diesen schließlich zum Austritt aus der Verbindung aufgefordert haben. Damit ist dann natürlich auch die rechtsextremistische Gesinnung weg … Offensichtlich haben führende CDU-Politiker keinerlei Berührungsängste mit Rechtsextremisten.

Wieder kein rassistisches Motiv?

Der Mann, der letztes Jahr in Solingen einen Brand in einem Wohnhaus gelegt und dadurch vier Menschen, eine Familie mit zwei kleinen Kindern, getötet hat, wurde nun vom Landgericht Wuppertal zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherheitsverwahrung verurteilt. Außerdem wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Mehr geht im deutschen Recht nicht. Der Täter war geständig. Vermutlich sahen Staatsanwaltschaft und Polizei deshalb wenig Anlaß für vertiefte Ermittlungen. Erst die Anwältin der Nebenklage fand durch einfach Internetrecherchen heraus, daß der Täter offensichtlich eine eindeutig rechtsextremistische Gesinnung hatte. Nachermittlungen der Polizei ergaben aber angeblich kein rechtsextremistisches oder rassistisches Motiv es Täters, obwohl die Opfer türkische Wurzeln hatten. Für das Ergebnis wäre ein solches Motiv irrelevant, aber es zu ignorieren verharmlost einmal mehr die Gefährlichkeit der Rechten in Deutschland, wie schon in so vielen anderen Fällen zuvor.

Noch einmal: Migration

Eine sechsköpfige jesidische Familie wurde aus Brandenburg in den Irak abgeschoben. Geflohen vor den Mördern des Islamischen Staats (IS), denen die Familie nur ganz knapp entkommen war, dachten sie, sie seien in Deutschland in Sicherheit. Noch am Tag der Abschiebung entschied das zuständige Verwaltungsgericht, daß die Familie nicht abgeschoben werden dürfe. Da befand sie sich aber schon im Flugzeug. Auch wenn der IS weitgehend zurückgedrängt ist, sind die Jesiden im Irak immer noch eine diskriminierte, Übergriffen ausgesetzte Minderheit. Von vielen anderen Muslimen werden sie als „Teufelsanbeter“ angesehen und entsprechend mißtrauisch und ablehnend behandelt. Davon abgesehen ist der Irak noch nicht mal ansatzweise ein sicheres Land. Anschläge des IS sind nach wie vor an der Tagesordnung. Dennoch konnte sich die Innenministerkonferenz nicht auf einen allgemeinen Abschiebestopp von Jesiden in den Irak einigen. Die Familie war hier perfekt integriert, hatte sich nichts zu schulden kommen lassen. Das spielt aber im Verfahren über die Abschiebung gar keine Rolle. Warum eigentlich nicht?  Die Union wollte mit der neuen harten, tatsächlich zynischen und menschenverachtenden Migrationspolitik der AfD die Zustimmung entziehen. Die aber steigt in den Umfragen weiter, die der Union sinkt. Ein Umdenken ist bei der Union leider trotzdem nicht zu erwarten. Sachargumente haben für sie in der Migrationspolitik noch nie eine Rolle gespielt.

Noch einmal Afghanistan

Die neue Bundesregierung unter Friedrich Merz hat als Ausdruck ihrer „harten“ Migrationspolitik die Aufnahme von Flüchtlingen aus Afghanistan, die zur Zeit des Einsatzes der Bundeswehr dort den Deutschen in vielfältiger Weise geholfen haben und deshalb jetzt in ständiger Gefahr, von den Taliban getötet zu werden, schweben, gestoppt. Für diejenigen, die schon eine Zusage für ein Visum für Deutschland hatte, hat die Bundesregierung diese widerrufen. Nun hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren am 7. Juli 2025 (Aktenzeichen VG 8 L 280/25 V) entschieden, daß dies rechtswidrig ist, mithin allen Afghanen, die bereits eine entsprechende schriftliche Zusage von Deutschland erhalten haben, auch ein Visum erteilt und die Einreise gestattet werden muß. Dabei ist zu berücksichtigen, daß die Hilfe dieser Menschen für die Deutschen in Afghanistan ja gerade der Grund dafür ist, daß sie nun in Lebensgefahr schweben. Es ist an Zynismus und Menschenverachtung kaum zu überbieten, ihnen nun Hilfe verweigern zu wollen.

Kameradenschwein

Für die Bundeswehr gelten besondere Regeln. Ein Hauptfeldwebel hatteeine Affäre mit der Ehefrau eines anderen Soldaten derselben Einheit.Dafür wurden ihm, vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt, die Bezüge füreinige Monate gekürzt. Dabei hatte sich sein Kamerad schon vor derAffäre von seiner Frau getrennt, angeblich noch nicht endgültig, aber erwar aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen. Die Begründung war, daß einesolche Affäre mit der Frau eines Kameraden den Zusammenhalt in derTruppe beeinträchtigen könne. Das ist zwar nachvollziehbar, blendet abernahezu alle anderen Aspekte des Falls aus, angefangen beimSelbstbestimmungsrecht aller Beteiligten, vor allem der Frau. DasGericht stellt darauf ab, daß nach § 1353 BGB noch immerGeschlechtsverkehr Teil der ehelichen Gemeinschaft sei. Dabei hat derEuropäische Gerichtshof für Menschenrechte erst Anfang 2025 entschieden,daß sich aus der Eheschließung gerade kein Recht auf Sex ableiten ließe,weil dies mit dem Selbstbestimmungsrecht der Eheleute unvereinbar sei.Auch dürfte der Zusammenhalt in der Truppe ähnlich gestört werden, wennein Soldat etwas mit der unverheirateten Partnerin eines anderenSoldaten anfängt. Dies wird aber nicht sanktioniert. Anscheinend liegtdem Urteil ein sehr archaisches, patriarchalisches und völlig überholtesWeltbild zugrunde, indem die Ehefrau noch immer eine Art Besitz ihresMannes darstellt.

Noch einmal Migration

Die „harte“ Migrationspolitik in der Europäischen Union nimmt immer absurdere Züge an. In Italien wurde eine Frau aus dem Kongo, die dort mit ihrer minderjährigen Tochter und Nichte mit anscheinend gefälschten Papieren einreiste und für sich und die Mädchen Asyl beantragte. Daraufhin wurde sie wegen Beihilfe zur illegalen Einreise der Mädchen angeklagt. Das italienische Gericht legte die Sache dem Europäischen Gerichtshof vor. Dieser stellte klar, daß minderjährige Familienangehörigen zu begleiten keine strafbare Beihilfe zur illegalen Einreise sein könne, sondern Ausdruck der elterlichen Führsorge ist. Die gegenteilige Ansicht würde massiv die Grundrechte sowohl der Eltern als auch der Kinder verletzen. (EuGH, Urteil vom 3. Juni 2025, C-460/23)

Migration

Ausdruck der neuen „harten“ Migrationspolitik soll jetzt also unter anderem die Abschaffung des Familiennachzugs und die Erschwerung der Einbürgerung sein. Inwiefern das die Sicherheit in Deutschland verbessern soll, ist nicht ersichtlich. Eingebürgert wird ohnehin nur, wer gut integriert ist, unabhängig davon, ob das früher oder später geschieht. Also ist es unerheblich, zu welchem Zeitpunkt jemand eingebürgert wird. Die Folgen der Verhinderung des Familiennachzugs sind dagegen offensichtlich: Die dauerhafte Trennung von Partnern und Kindern ohne jede Perspektive, diese irgendwann wiedersehen zu können führt zu Einsamkeit, Frustration, psychischen Problemen, kurz zum perfekten Nährboden für Wut und Radikalisierung. So führt der inzwischen offen von der Union zur Schau gestellte Ausländerhaß erneut zu weniger anstatt mehr Sicherheit in Deutschland. Damit aber nicht genug: Die neue Politik signalisiert allen, die darüber nachdenken, nach Deutschland zu kommen „Ihr seid hier unerwünscht!“, und das zu einer Zeit, in der viele Unternehmen und Forschungseinrichtungen in Deutschland darauf hoffen, hochqualifizierte Mitarbeiter und Forscher aus den USA nach Deutschland zu locken. So schadet die neue Migrationspolitik nicht nur der Sicherheit in unserem Land, sondern auch Wirtschaft und Wissenschaft.

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