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Eisenach

Seit Beginn der 1990er Jahre ist Eisenach eine Hochburg der Rechtsextremisten. Zumindest teilweise wurden die dortigen Strukturen der Neonazis sogar mit Hilfe des Verfassungsschutzes aufgebaut und massiv finanziell unterstützt. Welche Motivation von Seiten der Behörden dahinter stand, ist unklar. Jedenfalls terrorisieren die Rechten seit Jahrzehnten die Stadt unterhalb der Wartburg. Haushohe Graffiti mit rechten Parolen zieren viele Hauswände. Der Staat blieb über drei Jahrzehnte lang weitgehend untätig. Rechtsextreme Schläger konnten überwiegend unbehelligt Leute verprügeln, Gebäude und andere Sachen demolieren. Derweil konnten sich die rechtsextremen Strukturen in der Stadt weiter verfestigen und deren Mitglieder sich weiter radikalisieren. 2019 schließlich bildeten einige die Gruppe Knockout 51, die sich in der Folge vor allem systematisch bewaffnete. Es dauerte aber noch bis 2022, als der Staat schließlich doch einschritt und einen Teil der Gruppe verhaftete und vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Naumburg anklagte. Vier Mitglieder wurden in der Folge verurteilt, allerdings noch nicht rechtskräftig. 2024 erhob der Generalbundesanwalt schließlich gegen drei weitere Mitglieder Anklage. Diese Anklage verwies das OLG aber an das Landgericht Gera, hauptsächlich, weil es die Angeklagten für nicht so gefährlich hielt, wie es der Generalbundesanwalt tat. Ein Kernpunkt war, daß das OLG bei den Angeklagten keine Absicht erkennen konnte, Menschen gezielt zu töten. Dies sah der Bundesgerichtshof (BGH) nun anders. Auf eine Beschwerde des Generalbundesanwalts entschied der BGH im Februar 2025 (Az. StB 75/24), daß das Verfahren aufgrund der zumindest vermuteten Gefährlichkeit der ganzen Gruppe und damit auch der Angeklagten vor dem OLG durchgeführt werden muß, eine der wenigen gerichtlichen Entscheidungen, welche die Gefahr von rechts nicht verharmlost.

Belastungseifer

Belastungseifer ist ein Begriff aus dem Prozeßrecht. Der Begriff beschreibt ein Verhalten von Zeugen, bei dem diese einen Beschuldigten mit ihrer Aussage absichtlich falsch belasten, oder zumindest eine über die Fakten hinausgehende Motivation zur Belastung eines Zeugen zeigen. Eigentlich stammt der Begriff aus dem Strafrecht, spielt aber sehr häufig auch im Familienrecht eine entscheidende Rolle. Vor allem, wenn die Frauen ihren ehemaligen Partnern vorwerfen, ihnen gegenüber gewalttätig gewesen zu sein, behaupten eben diese gewalttätigen Partner gern, dies seien böswillige Falschbeschuldigungen, die nur dazu dienen sollen, ihnen, den Männern, die Kinder wegzunehmen. Viel zu häufig schlagen sich die Gerichte auf die Seite der Männer und glauben den Frauen nicht. Auf diese Art werden diese dann zum zweiten mal zum Opfer ihrer zuvor gewalttätigen Partner, indem diese ihnen dann auch noch mit Hilfe der Gerichte die gemeinsamen Kinder wegnehmen. Sowohl die vereinten Nationen als auch der Europarat haben sich bereits mehrfach besorgt darüber gezeigt, daß in Deutschland vor den Familiengericht Gewalt in einer Beziehung viel zu wenig oder gar nicht berücksichtigt wird. Viele deutsche Familienrichter sind anscheinend der Ansicht, daß es für die Frage des Sorgerechts und des Umgangs mit den Kindern keine Rolle spielt, ob der Vater die Mutter verprügelt hat, solange er nicht den Kindern gegenüber gewalttätig war. Selbst wenn die Täter die Gewalt zugegeben haben, oder deswegen rechtskräftig verurteilt sind, führt das nicht zwingend dazu, daß Familienrichter ihnen den Umgang mit ihren Kindern verweigern. Dabei benutzen gerade gewalttätige Männer Sorge- und Umgangsrechtsfragen sehr häufig, um weiter Macht und Gewalt gegen ihre Expartnerin auszuüben. Dabei ist kein Psychologe erforderlich, um zu erkennen, daß es offensichtlich dem Kindeswohl widerspricht, wenn das Kind Umgang mit einem Vater hat, der die Mutter schlägt. Die Annahme, Kinder bräuchten für ihre Entwicklung auch den Umgang mit einem solchen Vater, ist offensichtlich absurd. Vor allem aber werden die Mütter weiter der Gewalt ihres Expartners ausgeliefert, wenn sie diesem den Kontakt zu den Kindern ermöglichen müssen. Selbst wenn es einen Nutzen für das Kind aus dem Umgang mit einem solchen Vater geben sollte, würde dieser deutlich überkompensiert durch die erhebliche psychische Belastung, die für die Mutter durch diesen Kontakt entsteht und die natürlich auch auf das Kind ausstrahlt. Eigentlich stand im Koalitionsvertrag der Ampelregierung, daß der Schutz der Frauen vor häuslicher Gewalt gestärkt werden soll. Dann hat aber Justizminister Marco Buschmann das Vorhaben blockiert. Selbsternannte Männerrechtler hatten anscheinend sehr gute Kontakte in sein Ministerium. Dabei müßte vor allem das Familienrecht und die Verfahren vor den Familiengerichten dringend dahingehend angepaßt werden, daß Mütter, deren Partner ihnen gegenüber gewalttätig waren, im Rahmen des Verfahrens keinen Kontakt mehr zu diesen haben müssen, Anhörungen vor Gericht also grundsätzlich getrennt voneinander stattfinden müssen. Und der Umgang mit den Kindern muß in solchen Fällen allein im Ermessen der Mütter liegen. Um diese effektiv vor ihren Expartnern zu schützen, müssen sie allein darüber entscheiden dürfen, ob ihr gewalttätiger Expartner die Kinder sehen darf und in welchem Rahmen. Lehnen die Mütter einen solchen Kontakt ab, müssen die Gerichte das akzeptieren. Den Anspruch auf Umgang mit dem Kind hat ein gewalttätiger Vater verwirkt. Das sieht nicht nur der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte genauso, sondern ergibt sich auch aus der Istanbulkonvention zum Schutz von Frauen vor Gewalt, die bereits seit 2018 in Deutschland gilt, aber hier noch immer nicht vollständig umgesetzt ist, wie der Europarat mehrfach bemängelt hat.

Krieg gegen Drogen I

Die EncroChat-Daten (siehe Artikel unter Urteil der Woche) haben unter anderem in Hamburg zu zahlreichen Strafverfahren mit bisher über 200 Verurteilungen, teils zu langen Haftstrafen, ganz überwiegend wegen Drogenhandels, geführt. Dieser vermeintliche Erfolg der Strafverfolger hat aber nicht zu einer Abnahme der Kriminalität in der Hansestadt geführt, im Gegenteil. Seit über einem halben Jahr kommt es vermehrt zu Schießereien in der Stadt. Das Phänomen ist aus den USA seit längerem bekannt. Gelingt es den Strafverfolgern, höherrangige Mitglieder der Drogenbanden hinter Gitter zu bringen, entsteht fast immer ein Machtvakuum innerhalb dieser Banden. Der Kampf rivalisierender Gruppen darum, dieses Machtvakuum zu füllen und die Kontrolle über den Drogenhandel zu übernehmen wird dann fast immer mit Gewalt, häufig auch auf offener Straße ausgetragen. Dabei geraten auch immer wieder Unbeteiligte zwischen die Fronten. Der vermeintliche Erfolg bei der Bekämpfung des Drogenhandels führt also nicht zu mehr, sondern zu weniger Sicherheit

Syrien

Am 8. Dezember 2024 floh Baschar Al-Assad aus Syrien. Damit endete ein über fünf Jahrzehnte währendes Terrorregime. Neuer Machthaber in Damaskus wurde eine Gruppe, die bis dahin als islamistische Terrororganisation galt. Die Zukunft des Landes war also alles andere als gewiß und ist das bis heute. Dennoch forderte die Union bereits einen Tag nach der Flucht Assads, die in Deutschland lebenden Syrer müßten jetzt so schnell wie möglich in ihre Heimat zurückkehren. Damit bekundet sie, daß sie dasselbe will, wie die AfD. Die Union nennt es zwar nicht Remigration, aber das, was sie fordert, läuft letztlich auf dasselbe Ergebnis hinaus. Dabei sind 160.000 Syrer in den letzten 15 Jahren eingebürgert worden, besitzen also inzwischen die deutsche Staatsangehörigkeit. Viele Krankenhäuser fürchten, daß die syrischen Ärzte, immerhin etwa 6.000, Deutschland wieder verlassen könnten, was den ohnehin schon bestehenden Ärztemangel weiter verschärfen würde. Mit ihrer offen ausländerfeindlichen Haltung schadet die Union Deutschland massiv. Es macht unser Land für die dringend benötigten Arbeitskräfte schlicht unattraktiv, und je besser diese ausgebildet sind, desto einfacher finden sie auch in anderen Ländern Arbeit. So läßt sich der Fachkräftemangel nicht beheben, und Deutschland, daß schon heute das Schlußlicht in der wirtschaftlichen Entwicklung unter den G7-Staaten ist, gerät noch weiter in Rückstand zu den anderen Ländern. Eine gute Wirtschaftpolitik für unser Land sieht anders aus

Afghanistan

Seit der Machtübernahme durch die Taliban in Afghanistan sind Frauen dort faktisch rechtlos. Sie sind weitgehend von Bildung ausgeschlossen, haben nur sehr eingeschränkt Zugang zu medizinischer Versorgung, dürfen nicht arbeiten, sich nicht frei in der Öffentlichkeit bewegen, dürfen nicht wählen, geschweige denn öffentliche Ämter bekleiden. Zwangsverheiratungen sind inzwischen an der Tagesordnung. Schutz vor Gewalt gibt es für Frauen im dem Land praktisch keinen. Im Oktober 2024 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, daß dies in Summe eine pauschale Verfolgung von Frauen in Afghanistan darstellt. Damit haben alle afghanischen Frauen ohne Prüfung im Einzelfall Anspruch auf Anerkennung als Flüchtlinge in der Europäischen Union. Sie müssen keine konkreten Einzelheiten über die Art ihrer persönlichen Verfolgung und Diskriminierung mehr vortragen. Anlaß für die Entscheidung war der Fall zweier Frauen aus Afghanistan, denen in Österreich der Status als Flüchtlinge verweigert worden war. Eine wegweisende Entscheidung des EuGH, der hoffentlich noch weitere vergleichbare für andere Gruppen von Flüchtlingen folgen werden.

EncroChat

EncroChat war eine Firma, die vermeintlich abhörsichere Mobiltelefone anbot. Die französische Polizei wurde auf diese Geräte aufmerksam, weil sie immer wieder auf Verdächtige stieß, die solche Telefone nutzten. Schließlich beantragte sie Anfang 2020 bei einem französischen Gericht die Erlaubnis, den Dienst hacken zu dürfen, aber nicht einzelne Telefone, sondern den Server der Firma. Die Erlaubnis wurde erteilt, und nach drei Monaten gelang es der Polizei, auf den Server der Firma eine Schadsoftware, einen Trojaner zu installieren und dadurch die gesamte Kommunikation über die Telefone der Firma abzuhören. Für den Antrag zum Abhören gab die Polizei an, mindestens 90% der Nutzer seien Kriminelle. Dabei konnte die Polizei damals noch gar nicht wissen, wie viele Personen überhaupt die Telefone der Firma nutzten und erst recht nicht, zu welchem Zweck. Auch heute noch fast fünf Jahre nach dem Hack kursieren sehr widersprüchliche Angaben über die Zahl der Nutzer. Sie reichen von ca. 30.000 bis zu etwa 70.000. Verhaftet wurden davon bisher aber nur etwas über 6.000. Dadurch, daß die Polizei den Server der Firma gehackt hatte, konnte sie so die Kommunikation von Menschen in über 100 Ländern komplett mitlesen, ein Vorgang, der in Deutschland völlig rechtswidrig wäre, vor allem, weil es vor der Abhöraktion gegen die allermeisten Nutzer überhaupt keinen Verdacht bezüglich irgendwelcher Straftaten gab. Im Grunde ließe sich die Begründung der französischen Polizei auf alle Kommunikationsdienste übertragen. Kriminelle nutzen zum Beispiel ganz sicher auch WhatsApp. Würden die Maßstäbe, nach denen die Kommunikation über EncroChat rechtlich bewertet wurde, auf WhatsApp übertragen, dürfte die Polizei die gesamte Kommunikation über diese Messenger-App komplett und ohne Ausnahme abhören und auswerten. Allein in Deutschland wäre davon über die Hälfte der Bevölkerung betroffen. Auch in Deutschland wurden aufgrund der Erkenntnisse aus den EncroChat-Daten zahlreiche Strafverfahren eingeleitet. Einige Angeklagte machten geltend, die Daten dürften nicht gegen sie verwendet werden, weil sie nicht rechtmäßig erhoben worden seien. Diesen Einwand wiesen jedoch fast alle Gerichte einschließlich des Bundesverfassungsgerichts zurück. Das Landgericht Berlin ließ sich davon jedoch nicht beirren und legte dem Europäischen Gerichtshof einige Fragen zur Verwertbarkeit der EncroChat-Daten vor. Auch dieser hatte keine grundsätzlichen Bedenken gegen deren Verwendung in Strafverfahren, solange der Grundsatz eines fairen Verfahrens nicht verletzt würde. Dieser gebietet es aber unter anderem, daß ein Angeklagter alle gegen ihn vorgebrachten Beweise überprüfen kann. Das führt zum Beispeil bei Verfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen dazu, daß die Behörden die genaue Art des Blitzers und seiner Funktionsweise, dessen Eichung und Wartung dokumentieren und auf Anforderung offenlegen müssen. Tun sie das nicht, wird ein entsprechender Bußgeldbescheid aufgehoben. Bei den EncroChat-Daten wird den Angeklagten aber nicht verraten, wie die Behörden an die Daten gekommen sind, denn das wissen die deutschen Strafverfolgungsbehörden gar nicht. Die entsprechenden Angaben wurden von den französischen Behörden als Militärgeheimnis eingestuft. Die deutschen Behörden erhalten nur Abschriften der entschlüsselten Daten, anscheinend meist in Form von Excel-Tabellen. Selbst die deutschen Behörden können nicht überprüfen, ob diese Daten vollständig sind, ob sie wirklich dem jeweiligen Angeklagten zuzuordnen sind, ob sie mit den Rohdaten übereinstimmen oder ob es Übertragungsfehler gibt. Die Abschriften werden manuell erstellt, was eine erhebliche Fehlerquelle darstellt. Die Ansicht der Gerichte zur Verwertbarkeit der EncroChat-Daten bedeutet im Ergebnis, daß deutsche Strafverfolger in Zukunft einfach eine ausländische Polizeibehörde bitten können, eine hier bei uns rechtswidrige Abhöraktion durchzuführen, denn dann können die daraus gewonnen Erkenntnisse hier in Strafverfahren problemlos verwertet werden. Dabei ist schon die Grundannahme, nur Kriminelle würden abhörsichere Kommunikationswege nutzen völlig falsch. In unserer Rechtsordnung haben Behörden schlicht kein Recht darauf, jegliche Form von Kommunikation bei Bedarf abhören zu können. Umgekehrt hat jeder Bürger das Recht hat, einen abhörsicheren Kommunikationsweg zu nutzen, ohne dies extra begründen zu müssen. Aber es gibt auch sehr viele Menschen, die auf sichere Kommuikationswege angewiesen sind. Journalisten, Anwälte oder Bürgerrechtler sind nur einige davon.

Aschaffenburg

Der Anschlag in Aschaffenburg war schockierend. Wahllos ein Kind zu ermorden macht sprachlos. Das ist verständlich. Und dennoch ist es kein Grund für Aktionismus. Völlig unangebracht sind die von der Union zur Schau getragenen ausländerfeindlichen Ressentiments. Ja, der Täter stammt aus Afghanistan. Und dennoch ist Migration nicht die Ursache des Problems. Wie schon bei dem Anschlag auf den Weihnachtsmarkt in Berlin durch Anis Amri 2016, oder dem Anschlag in Magdeburg 2024 war auch der Täter von Aschaffenburg der Polizei hinlänglich bekannt. Dreimal wurde er in die Psychiatrie eingewiesen, weil er aufgrund massiver psychischer Probleme aggressiv anderen gegenüber war. Zweimal wurde er bereits zu Geldstrafen verurteilt. Mehrere weitere Ermittlungsverfahren waren gegen ihn wegen verschiedener Delikte bei verschiedenen Staatsanwaltschaften anhängig. Gegenüber den Ausländerbehörden hatte er angegeben, wieder zurück nach Afghanistan zu wollen, hatte dafür aber noch nicht die notwendigen Papiere der dortigen Behörden. All diese Informationen über den Täter sind nirgendwo zusammengelaufen. Keine Behörde, Polizeidienststelle, Staatsanwaltschaft hatte einen Gesamtüberblick. Hätte dieser vorgelegen, ist zwar immer noch nicht sicher, ob der Anschlag verhindert worden wäre, aber es wäre klar gewesen, daß der Mann unter massiven psychischen Problemen leidet, die ihn zu einer Gefahr für seine Umgebung machen. Dies hätte es ermöglicht, angemessen darauf zu reagieren. Mehr Sicherheit ließe sich also durch eine bessere Koordination der verschiedenen staatlichen Stellen erreichen. Die von der Union geforderten Grenzkontrollen sind dagegen reine Symbolpolitik. Deutschland hat fast 4.000 Kilometer Landgrenze. Diese effektiv zu kontrollieren, würde es erfordern, sie so zu befestigen, wie die ehemalige innerdeutsche Grenze. Das wäre absurd. Noch absurder, weil völlig sinnlos, sind die geforderten Kontrollen an den normalen Grenzübergängen, denn Menschen mit bösen Absichten könnten diese sehr einfach umgehen. Vor allem aber würde damit eine der größten Errungenschaften der Europäischen Union, die offenen Grenzen innerhalb Europas, aufgegeben, für nichts, für reinen Populismus. Für die Sicherheit in Deutschland bringt das rein gar nichts, im Gegenteil. Sie würden Tausende Polizisten sinnlos binden, die sonst für mehr echte Sicherheit sorgen könnten. Schon das Narrativ, die innere Sicherheit sei in Deutschland ein Problem, ist schlicht falsch. Deutschland ist eins der sichersten Länder auf diesem Planeten. Hier kommen so wenig Menschen wie sonst kaum auf der Welt durch vorsätzliche Gewalt zu Tode. Paradoxerweise wirken damit Ereignisse wie in Aschaffenburg umso bedrohlicher, eben weil sie so selten und damit so fremd in der Wahrnehmung der Menschen sind. Die ausländerfeindlichen Parolen der Union schaden Deutschland aber noch auf andere Weise. Alle Wirtschaftsexperten sind sich einig darin, daß der Mangel an Arbeitskräften eine der größten Wachstumsbremsen für die deutsche Wirtschaft ist. Wir brauchen daher nicht, wie von der Union gefordert, weniger Migranten, sondern noch wesentlich mehr davon. Ohne sie wird sich die derzeitige wirtschaftliche Stagnation wahrscheinlich nicht überwinden lassen. Das abscheulichste am Vorgehen der Union ist aber, daß sie sich an einem Tag, an dem im Bundestag der Opfer des Holocaust, der Schoa gedacht wurde, unmittelbar im Anschluß an dieses Gedenken eine Mehrheit für ihre Anliegen von den Rechtsextremisten, den Nazis der AfD, beschaffen läßt. Deutlicher kann die Union ihre Verachtung gegenüber den Opfern des Terrorregimes der Nazis nicht zum Ausdruck bringen.

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