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CDU will keine Demokratieförderung

Seit 2015 gibt es das Programm „Demokratie Leben“ des Bundesfamilienministeriums, anfangs mit etwa 40 Millionen Euro ausgestattet, wurden 2023 Fördermittel in Höhe von 182 Millionen Euro vergeben. Die Stadt Salzwedel und der Landkreis Bautzen haben aber jetzt bereits bewilligte Fördermittel aus diesem Programm für bereits geplante Projekte abgelehnt, jeweils mit den Stimmen von CDU und AfD. Während die Gründe der AfD für die Ablehnung auf der Hand liegen, wirft die Ablehnung demokratiefördernder Projekte durch die CDU Fragen auf. Es drängt sich der Eindruck auf, die CDU mache sich die demokratiefeindliche Haltung der AfD zu eigen. Wirklich plausible Gründe für die Ablehnung wurden jedenfalls weder in Salzwedel noch in Bautzen von den Lokalpolitikern der Union vorgebracht. Passend dazu hatte die Unionsfraktion im Bundestag mehrfach verhindert, daß das Programm „Demokratie Leben“ eine eigene gesetzliche Grundlage bekommt, die es ermöglicht hätte, entsprechende Projekte auch dauerhaft zu fördern. Die eigentliche Gefahr für die Demokratie in Deutschland geht nicht von der AfD aus. Diese wird absehbar allein keine Mehrheiten in den Parlamenten erreichen. Nur die Union kann den Demokratiefeinden zur Mehrheit verhelfen, und sie scheint dafür immer offener zu sein.

Grenze

Jetzt sollen unsere Grenzen wieder schärfer kontrolliert werden. Deutschland hat etwa 3.750 Kilometer Landgrenze mit ca. 1.500 Grenzübergängen, über 60 Seehäfen und 37 Verkehrsflughäfen, kleinere Yachthäfen und Sportflugplätze noch nicht mitgezählt. Die Bundespolizei, für die Grenzkontrollen zuständig, verfügt über 45.000 Polizeibeamte, die aber neben den Grenzen auch noch die Bahnhöfe sichern müssen. Allein am Frankfurter Flughafen tun über 2.500 Bundespolizisten Dienst. Anhand dieser Zahlen ist schon erkennbar, daß eine effektive Kontrolle der deutschen Grenzen schlicht unmöglich ist. Zusätzliche Sicherheit läßt sich mit mehr Grenzkontrollen also nicht gewinnen, es sei denn, die neue Bundesregierung will in der Tradition von Ulbricht eine Mauer errichten. Ansonsten wird die Maßnahme nur die Zahl der Überstunden der Bundespolizisten in die Höhe treiben und die Sicherheit dort, wo diese sonst eingesetzt würden, reduzieren. Ein weiteres Beispiel völlig unsinniger sicherheitspolitischer Maßnahmen der Union, die im Ergebnis nicht zu mehr, sondern zu weniger Sicherheit führen. Noch dazu gibt die Union damit eine der größten Errungenschaften der Europäischen Union, der Wegfall der Binnengrenzen, leichtfertig auf, für nichts.

Noch einmal: Aschaffenburg

Wenig Beachtung fand, daß es bei dem Anschlag in Aschaffenburg einen stillen Helden gab. Ein Mann verfolgte den Angreifer und ermöglichte so der Polizei, diesen festzunehmen. Das Problem: Dieser Mann ist ursprünglich aus Somalia, und sein Asylantrag war bereits abgelehnt worden. Ob die Ausländerbehörde ihm tatsächlich nach dem Anschlage noch eine Aufforderung zur Ausreise zugestellt hat, ist unklar. Die bayerische Staatsregierung dementierte dies und teilte mit, der Mann dürfe – vorerst – in Deutschland bleiben und erhalte eine zunächst befristete Arbeitserlaubnis. Eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis war sein mutiges Vorgehen den bayerischen Behörden anscheinend nicht wert. Nicht so großzügig waren die staatlichen Stellen 2021 bei einem Iraner, der sich damals in Würzburg einem Messerangreifer in den Weg stellte. Auch ihm drohte eigentlich die Abschiebung. Er mußte sich seine Aufenthaltserlaubnis gegen den Widerstand der Behörden vor Gericht erstreiten, zu seinem Glück letztlich mit Erfolg.

Verschörungstheoretiker

Jacques Baud und Gerhard Wisnewski sind bekannte rechtsextremistische Verschwörungstheoretiker. Es erscheint schon fragwürdig, warum eine öffentliche Bibliothek, wie die Stadtbücherei Münster deren Bücher überhaupt vorhält. Sie hatte allerdings in den Büchern vermerkt, sie hätten einen „umstrittenen Inhalt“, was angesichts des Inhalts der Bücher dieser „Autoren“ als sehr verharmlosend angesehen werden muß. Dennoch klagte Wisnewski gegen eine derartige Kennzeichnung seiner Bücher durch die Bücherei. Er war die Ansicht, eine staatliche Bibliothek sei zur Neutralität verpflichtet und dürfe Bücher nicht mit solchen Anmerkungen versehen. Dies sah das Verwaltungsgericht Münster jedoch anders. Rechtlich gebe es weder ein solche Neutralitätsgebot, noch sonst eine Vorschrift, auf die Wisnewski seine Forderung stützen könne. Vielmehr hätte die Bibliothek unter anderem einen Bildungsauftrag, zu dem es auch gehöre, Bücher mit zweifelhaftem Inhalt entsprechend zu kennzeichnen.

Totgesagte leben länger

Jetzt soll sie also doch kommen: Die Vorratsdatenspeicherung, nur für 3 Monate und nur für IP-Adressen (mehr läßt der EuGH ohnehin nicht zu), aber immerhin. Entgegen den Behauptungen von Union und Polizeivertretern wird sich die Sicherheit in Deutschland damit aber nicht verbessern. Seine IP-Adresse zu verschleiern bedarf nun wirklicher keiner Hacker-Kenntnisse. Mag sein, daß der Polizei dadurch der ein oder andere Dumme ins Netz geht, aber Dumme zu fangen ist nun nicht wirklich schwierig und erfordert sicher keine Vorratsdatenspeicherung. Diese reiht sich damit ein in die lange Reihe völlig sinnloser Symbolpolitik der Union im Bereich der inneren Sicherheit.

Tücken der e-mail

Das Oberlandesgericht Schleswig hat ein bemerkenswertes Beispiel dafür geliefert, wie mangelndes technisches Verständnis bei Richtern zu zweifelhaften Urteilen führen kann. Ein Unternehmer hatte an einen Kunden per e-mail eine Rechnung verschickt. Diese war allerdings manipuliert worden. Wann, wo und wie diese Manipulation erfolgt ist, hat das Gericht nicht aufgeklärt. Jedenfalls führte die Manipulation dazu, daß der Kunde an einen unbekannten Dritten gezahlt hat. Der Unternehmer verklagte seinen Kunden. Dieser weigerte sich, noch einmal zu zahlen. Das Landgericht gab dem Unternehmer Recht. Das Oberlandesgericht war aber nicht auf seiner Seite. Da die e-mail nur mit einer sogenannten Transportverschlüsselung übertragen wurde, nicht aber mit einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, sah das Oberlandesgericht eine Verletzung der DSGVO durch den Unternehmer und einen daraus resultierenden Schadenersatzanspruch des Kunden, so daß dieser im Ergebnis nicht noch einmal zahlen muß. Ein Mitverschulden des Kunden sah das Gericht nicht, obwohl die streitige Rechnung anders aussah als die ersten beiden Rechnungen des Unternehmers. Auch hätte bei Verwendung von Online-Banking auffallen müssen, daß die Bankverbindung eine andere als zuvor war. Schließlich ist gar nicht sicher, ob eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung die Manipulation verhindert hätte, wenn gar nicht bekannt ist, wann, wo und wie die Manipulation erfolgt ist. Auch übersieht das Gericht, daß eine solche Verschlüsselung eine Mitwirkung des Empfängers, hier also des Kunden voraussetzen würde. Ohne eine solche kann der Versender einer e-mail diese nicht Ende-zu-Ende verschlüsseln. Angesichts der offenkundigen Unkenntnis des Gerichts bezüglich der technischen Zusammenhänge, wirkt der Hinweis der Richter, der Unternehmer hätte die Rechnung ja auf Papier per Post verschicken können, um den Schaden zu vermeiden, nur zynisch. Das Urteil belegt einmal mehr, daß mangelnde Fachkenntnis der Richter zu gravierenden Fehlentscheidungen führen kann.

Eisenach

Seit Beginn der 1990er Jahre ist Eisenach eine Hochburg der Rechtsextremisten. Zumindest teilweise wurden die dortigen Strukturen der Neonazis sogar mit Hilfe des Verfassungsschutzes aufgebaut und massiv finanziell unterstützt. Welche Motivation von Seiten der Behörden dahinter stand, ist unklar. Jedenfalls terrorisieren die Rechten seit Jahrzehnten die Stadt unterhalb der Wartburg. Haushohe Graffiti mit rechten Parolen zieren viele Hauswände. Der Staat blieb über drei Jahrzehnte lang weitgehend untätig. Rechtsextreme Schläger konnten überwiegend unbehelligt Leute verprügeln, Gebäude und andere Sachen demolieren. Derweil konnten sich die rechtsextremen Strukturen in der Stadt weiter verfestigen und deren Mitglieder sich weiter radikalisieren. 2019 schließlich bildeten einige die Gruppe Knockout 51, die sich in der Folge vor allem systematisch bewaffnete. Es dauerte aber noch bis 2022, als der Staat schließlich doch einschritt und einen Teil der Gruppe verhaftete und vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Naumburg anklagte. Vier Mitglieder wurden in der Folge verurteilt, allerdings noch nicht rechtskräftig. 2024 erhob der Generalbundesanwalt schließlich gegen drei weitere Mitglieder Anklage. Diese Anklage verwies das OLG aber an das Landgericht Gera, hauptsächlich, weil es die Angeklagten für nicht so gefährlich hielt, wie es der Generalbundesanwalt tat. Ein Kernpunkt war, daß das OLG bei den Angeklagten keine Absicht erkennen konnte, Menschen gezielt zu töten. Dies sah der Bundesgerichtshof (BGH) nun anders. Auf eine Beschwerde des Generalbundesanwalts entschied der BGH im Februar 2025 (Az. StB 75/24), daß das Verfahren aufgrund der zumindest vermuteten Gefährlichkeit der ganzen Gruppe und damit auch der Angeklagten vor dem OLG durchgeführt werden muß, eine der wenigen gerichtlichen Entscheidungen, welche die Gefahr von rechts nicht verharmlost.

Belastungseifer

Belastungseifer ist ein Begriff aus dem Prozeßrecht. Der Begriff beschreibt ein Verhalten von Zeugen, bei dem diese einen Beschuldigten mit ihrer Aussage absichtlich falsch belasten, oder zumindest eine über die Fakten hinausgehende Motivation zur Belastung eines Zeugen zeigen. Eigentlich stammt der Begriff aus dem Strafrecht, spielt aber sehr häufig auch im Familienrecht eine entscheidende Rolle. Vor allem, wenn die Frauen ihren ehemaligen Partnern vorwerfen, ihnen gegenüber gewalttätig gewesen zu sein, behaupten eben diese gewalttätigen Partner gern, dies seien böswillige Falschbeschuldigungen, die nur dazu dienen sollen, ihnen, den Männern, die Kinder wegzunehmen. Viel zu häufig schlagen sich die Gerichte auf die Seite der Männer und glauben den Frauen nicht. Auf diese Art werden diese dann zum zweiten mal zum Opfer ihrer zuvor gewalttätigen Partner, indem diese ihnen dann auch noch mit Hilfe der Gerichte die gemeinsamen Kinder wegnehmen. Sowohl die vereinten Nationen als auch der Europarat haben sich bereits mehrfach besorgt darüber gezeigt, daß in Deutschland vor den Familiengericht Gewalt in einer Beziehung viel zu wenig oder gar nicht berücksichtigt wird. Viele deutsche Familienrichter sind anscheinend der Ansicht, daß es für die Frage des Sorgerechts und des Umgangs mit den Kindern keine Rolle spielt, ob der Vater die Mutter verprügelt hat, solange er nicht den Kindern gegenüber gewalttätig war. Selbst wenn die Täter die Gewalt zugegeben haben, oder deswegen rechtskräftig verurteilt sind, führt das nicht zwingend dazu, daß Familienrichter ihnen den Umgang mit ihren Kindern verweigern. Dabei benutzen gerade gewalttätige Männer Sorge- und Umgangsrechtsfragen sehr häufig, um weiter Macht und Gewalt gegen ihre Expartnerin auszuüben. Dabei ist kein Psychologe erforderlich, um zu erkennen, daß es offensichtlich dem Kindeswohl widerspricht, wenn das Kind Umgang mit einem Vater hat, der die Mutter schlägt. Die Annahme, Kinder bräuchten für ihre Entwicklung auch den Umgang mit einem solchen Vater, ist offensichtlich absurd. Vor allem aber werden die Mütter weiter der Gewalt ihres Expartners ausgeliefert, wenn sie diesem den Kontakt zu den Kindern ermöglichen müssen. Selbst wenn es einen Nutzen für das Kind aus dem Umgang mit einem solchen Vater geben sollte, würde dieser deutlich überkompensiert durch die erhebliche psychische Belastung, die für die Mutter durch diesen Kontakt entsteht und die natürlich auch auf das Kind ausstrahlt. Eigentlich stand im Koalitionsvertrag der Ampelregierung, daß der Schutz der Frauen vor häuslicher Gewalt gestärkt werden soll. Dann hat aber Justizminister Marco Buschmann das Vorhaben blockiert. Selbsternannte Männerrechtler hatten anscheinend sehr gute Kontakte in sein Ministerium. Dabei müßte vor allem das Familienrecht und die Verfahren vor den Familiengerichten dringend dahingehend angepaßt werden, daß Mütter, deren Partner ihnen gegenüber gewalttätig waren, im Rahmen des Verfahrens keinen Kontakt mehr zu diesen haben müssen, Anhörungen vor Gericht also grundsätzlich getrennt voneinander stattfinden müssen. Und der Umgang mit den Kindern muß in solchen Fällen allein im Ermessen der Mütter liegen. Um diese effektiv vor ihren Expartnern zu schützen, müssen sie allein darüber entscheiden dürfen, ob ihr gewalttätiger Expartner die Kinder sehen darf und in welchem Rahmen. Lehnen die Mütter einen solchen Kontakt ab, müssen die Gerichte das akzeptieren. Den Anspruch auf Umgang mit dem Kind hat ein gewalttätiger Vater verwirkt. Das sieht nicht nur der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte genauso, sondern ergibt sich auch aus der Istanbulkonvention zum Schutz von Frauen vor Gewalt, die bereits seit 2018 in Deutschland gilt, aber hier noch immer nicht vollständig umgesetzt ist, wie der Europarat mehrfach bemängelt hat.

Krieg gegen Drogen I

Die EncroChat-Daten (siehe Artikel unter Urteil der Woche) haben unter anderem in Hamburg zu zahlreichen Strafverfahren mit bisher über 200 Verurteilungen, teils zu langen Haftstrafen, ganz überwiegend wegen Drogenhandels, geführt. Dieser vermeintliche Erfolg der Strafverfolger hat aber nicht zu einer Abnahme der Kriminalität in der Hansestadt geführt, im Gegenteil. Seit über einem halben Jahr kommt es vermehrt zu Schießereien in der Stadt. Das Phänomen ist aus den USA seit längerem bekannt. Gelingt es den Strafverfolgern, höherrangige Mitglieder der Drogenbanden hinter Gitter zu bringen, entsteht fast immer ein Machtvakuum innerhalb dieser Banden. Der Kampf rivalisierender Gruppen darum, dieses Machtvakuum zu füllen und die Kontrolle über den Drogenhandel zu übernehmen wird dann fast immer mit Gewalt, häufig auch auf offener Straße ausgetragen. Dabei geraten auch immer wieder Unbeteiligte zwischen die Fronten. Der vermeintliche Erfolg bei der Bekämpfung des Drogenhandels führt also nicht zu mehr, sondern zu weniger Sicherheit

Syrien

Am 8. Dezember 2024 floh Baschar Al-Assad aus Syrien. Damit endete ein über fünf Jahrzehnte währendes Terrorregime. Neuer Machthaber in Damaskus wurde eine Gruppe, die bis dahin als islamistische Terrororganisation galt. Die Zukunft des Landes war also alles andere als gewiß und ist das bis heute. Dennoch forderte die Union bereits einen Tag nach der Flucht Assads, die in Deutschland lebenden Syrer müßten jetzt so schnell wie möglich in ihre Heimat zurückkehren. Damit bekundet sie, daß sie dasselbe will, wie die AfD. Die Union nennt es zwar nicht Remigration, aber das, was sie fordert, läuft letztlich auf dasselbe Ergebnis hinaus. Dabei sind 160.000 Syrer in den letzten 15 Jahren eingebürgert worden, besitzen also inzwischen die deutsche Staatsangehörigkeit. Viele Krankenhäuser fürchten, daß die syrischen Ärzte, immerhin etwa 6.000, Deutschland wieder verlassen könnten, was den ohnehin schon bestehenden Ärztemangel weiter verschärfen würde. Mit ihrer offen ausländerfeindlichen Haltung schadet die Union Deutschland massiv. Es macht unser Land für die dringend benötigten Arbeitskräfte schlicht unattraktiv, und je besser diese ausgebildet sind, desto einfacher finden sie auch in anderen Ländern Arbeit. So läßt sich der Fachkräftemangel nicht beheben, und Deutschland, daß schon heute das Schlußlicht in der wirtschaftlichen Entwicklung unter den G7-Staaten ist, gerät noch weiter in Rückstand zu den anderen Ländern. Eine gute Wirtschaftpolitik für unser Land sieht anders aus

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