Afghanistan

Seit der Machtübernahme durch die Taliban in Afghanistan sind Frauen dort faktisch rechtlos. Sie sind weitgehend von Bildung ausgeschlossen, haben nur sehr eingeschränkt Zugang zu medizinischer Versorgung, dürfen nicht arbeiten, sich nicht frei in der Öffentlichkeit bewegen, dürfen nicht wählen, geschweige denn öffentliche Ämter bekleiden. Zwangsverheiratungen sind inzwischen an der Tagesordnung. Schutz vor Gewalt gibt es für Frauen im dem Land praktisch keinen.

Im Oktober 2024 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, daß dies in Summe eine pauschale Verfolgung von Frauen in Afghanistan darstellt. Damit haben alle afghanischen Frauen ohne Prüfung im Einzelfall Anspruch auf Anerkennung als Flüchtlinge in der Europäischen Union. Sie müssen keine konkreten Einzelheiten über die Art ihrer persönlichen Verfolgung und Diskriminierung mehr vortragen. Anlaß für die Entscheidung war der Fall zweier Frauen aus Afghanistan, denen in Österreich der Status als Flüchtlinge verweigert worden war.

Eine wegweisende Entscheidung des EuGH, der hoffentlich noch weitere vergleichbare für andere Gruppen von Flüchtlingen folgen werden.

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