Jacques Baud und Gerhard Wisnewski sind bekannte rechtsextremistische Verschwörungstheoretiker. Es erscheint schon fragwürdig, warum eine öffentliche Bibliothek, wie die Stadtbücherei Münster deren Bücher überhaupt vorhält. Sie hatte allerdings in den Büchern vermerkt, sie hätten einen „umstrittenen Inhalt“, was angesichts des Inhalts der Bücher dieser „Autoren“ als sehr verharmlosend angesehen werden muß. Dennoch klagte Wisnewski gegen eine derartige Kennzeichnung seiner Bücher durch die Bücherei. Er war die Ansicht, eine staatliche Bibliothek sei zur Neutralität verpflichtet und dürfe Bücher nicht mit solchen Anmerkungen versehen. Dies sah das Verwaltungsgericht Münster jedoch anders. Rechtlich gebe es weder ein solche Neutralitätsgebot, noch sonst eine Vorschrift, auf die Wisnewski seine Forderung stützen könne. Vielmehr hätte die Bibliothek unter anderem einen Bildungsauftrag, zu dem es auch gehöre, Bücher mit zweifelhaftem Inhalt entsprechend zu kennzeichnen.