Noch einmal: Aschaffenburg

Wenig Beachtung fand, daß es bei dem Anschlag in Aschaffenburg einen stillen Helden gab. Ein Mann verfolgte den Angreifer und ermöglichte so der Polizei, diesen festzunehmen. Das Problem: Dieser Mann ist ursprünglich aus Somalia, und sein Asylantrag war bereits abgelehnt worden. Ob die Ausländerbehörde ihm tatsächlich nach dem Anschlage noch eine Aufforderung zur Ausreise zugestellt hat, ist unklar. Die bayerische Staatsregierung dementierte dies und teilte mit, der Mann dürfe – vorerst – in Deutschland bleiben und erhalte eine zunächst befristete Arbeitserlaubnis. Eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis war sein mutiges Vorgehen den bayerischen Behörden anscheinend nicht wert. Nicht so großzügig waren die staatlichen Stellen 2021 bei einem Iraner, der sich damals in Würzburg einem Messerangreifer in den Weg stellte. Auch ihm drohte eigentlich die Abschiebung. Er mußte sich seine Aufenthaltserlaubnis gegen den Widerstand der Behörden vor Gericht erstreiten, zu seinem Glück letztlich mit Erfolg.

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