Daß Sachsen ein besonders gravierendes Problem mit Rechtsextremisten hat, ist nicht erst seit dem Auffliegen des NSU klar. Schon in den 1990er Jahren war die rechtsextremistische Szene dort besonders aktiv. In den letzten Jahren hat sich das Bundesland aber auch dadurch hervorgetan, daß es rechtsextremistischen Jurastudenten den Zugang zum Referendariat ermöglicht, auch wenn diese in anderen Bundesländern wegen ihrer extremistischen Gesinnung abgelehnt wurden. So entschied der Sächsische Verfassungsgerichtshof schon 2022, daß ein in Bayern zuvor abgelehnter Jurist in Sachsen zum Referendariat zugelassen werden muß. Nun hat das Oberverwaltungsgericht Bautzen erneut einem Rechtsextremisten den Zugang zum juristischen Referendariat eröffnet, der vorher in Rheinland-Pfalz wegen seiner rechtsextremistischen Gesinnung abgelehnt worden war. Und das, obwohl das Bundesverwaltungsgericht schon 2024 entschieden hatte, daß der Jurist, dem der Sächsische Verfassungsgerichtshof 2022 den Zugang zum Referendariat gewährt hatte, zuvor in Bayern zurecht wegen seiner rechtsextremistischen Gesinnung abgelehnt wurde. Daher hätte das Oberverwaltungsgericht den aktuellen Fall eigentlich wegen der Abweichung vom Bundesverwaltungsgericht dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorlegen müssen. Auch zur bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts stehen die Entscheidungen aus Sachsen im Widerspruch.