Fast 2 Jahre ist Cannabis nun halblegal. Unter anderem darf jeder 3 Cannabis-Pflanzen zu Hause haben, nicht 4 oder noch mehr, nur drei. Allerdings zählt Vermehrungsmaterial nicht als Pflanze. Vermehrungsmaterial sind Samen und Stecklinge. Stecklinge sind Jungpflanzen und Sprossenteile, die noch keine Blüten oder Fruchtstände haben. Das Bayerische Oberste Landesgericht hatte sich nun damit zu befassen, was denn nun eine Jungpflanze ist. Der Angeklagte besaß drei in voller Blüte befindliche Pflanzen und eine weitere, die nur einen geraden Stängel und ein paar Blätter, aber weder Blüten, noch Knospen, noch Fruchtstände hatte. Der Angeklagte wollte mit dieser Pflanze bei Gelegenheit eine der anderen ersetzen. Das Gericht sah darin aber keine Jungpflanze mehr, denn diese sei in Erde eingepflanzt und damit kein Steckling mehr, sondern ein Setzling, ein Begriff, der im Gesetz gar nicht vorkommt, wohl aber in den Gesetzgebungsmaterialien, und da ein Setzling kein Steckling sei, sei er auch keine Jungpflanze im Sinne des Gesetzes und damit kein Vermehrungsmaterial mehr, zähle also als Cannabispflanze. Daß die Strafverfolgungsbehörden deshalb gleich alle Pflanzen bei dem Angeklagten mitgenommen hatten, fand das Gericht aber nicht in Ordnung, denn drei hätte er ja legal besessen. Wer das alles für absurd hält, befindet sich wahrscheinlich in guter Gesellschaft. Es drängt sich der Eindruck auf, daß es wichtigere Dinge gebe, mit denen sich Strafverfolger und Gerichte befassen könnten, zum Beispiel Verfahren gegen Sexualstraftäter so schnell bearbeiten, daß diese nicht wegen überlanger Verfahrensdauer aus der Untersuchungshaft entlassen werden müssen, wie gerade wieder in Berlin geschehen.