Belastungseifer
Belastungseifer ist ein Begriff aus dem Prozeßrecht. Der Begriff beschreibt ein Verhalten von Zeugen, bei dem diese einen Beschuldigten mit ihrer Aussage absichtlich falsch belasten, oder zumindest eine über die Fakten hinausgehende Motivation zur Belastung eines Zeugen zeigen. Eigentlich stammt der Begriff aus dem Strafrecht, spielt aber sehr häufig auch im Familienrecht eine entscheidende Rolle. Vor allem, wenn die Frauen ihren ehemaligen Partnern vorwerfen, ihnen gegenüber gewalttätig gewesen zu sein, behaupten eben diese gewalttätigen Partner gern, dies seien böswillige Falschbeschuldigungen, die nur dazu dienen sollen, ihnen, den Männern, die Kinder wegzunehmen. Viel zu häufig schlagen sich die Gerichte auf die Seite der Männer und glauben den Frauen nicht. Auf diese Art werden diese dann zum zweiten mal zum Opfer ihrer zuvor gewalttätigen Partner, indem diese ihnen dann auch noch mit Hilfe der Gerichte die gemeinsamen Kinder wegnehmen. Sowohl die vereinten Nationen als auch der Europarat haben sich bereits mehrfach besorgt darüber gezeigt, daß in Deutschland vor den Familiengericht Gewalt in einer Beziehung viel zu wenig oder gar nicht berücksichtigt wird. Viele deutsche Familienrichter sind anscheinend der Ansicht, daß es für die Frage des Sorgerechts und des Umgangs mit den Kindern keine Rolle spielt, ob der Vater die Mutter verprügelt hat, solange er nicht den Kindern gegenüber gewalttätig war. Selbst wenn die Täter die Gewalt zugegeben haben, oder deswegen rechtskräftig verurteilt sind, führt das nicht zwingend dazu, daß Familienrichter ihnen den Umgang mit ihren Kindern verweigern. Dabei benutzen gerade gewalttätige Männer Sorge- und Umgangsrechtsfragen sehr häufig, um weiter Macht und Gewalt gegen ihre Expartnerin auszuüben. Dabei ist kein Psychologe erforderlich, um zu erkennen, daß es offensichtlich dem Kindeswohl widerspricht, wenn das Kind Umgang mit einem Vater hat, der die Mutter schlägt. Die Annahme, Kinder bräuchten für ihre Entwicklung auch den Umgang mit einem solchen Vater, ist offensichtlich absurd. Vor allem aber werden die Mütter weiter der Gewalt ihres Expartners ausgeliefert, wenn sie diesem den Kontakt zu den Kindern ermöglichen müssen. Selbst wenn es einen Nutzen für das Kind aus dem Umgang mit einem solchen Vater geben sollte, würde dieser deutlich überkompensiert durch die erhebliche psychische Belastung, die für die Mutter durch diesen Kontakt entsteht und die natürlich auch auf das Kind ausstrahlt. Eigentlich stand im Koalitionsvertrag der Ampelregierung, daß der Schutz der Frauen vor häuslicher Gewalt gestärkt werden soll. Dann hat aber Justizminister Marco Buschmann das Vorhaben blockiert. Selbsternannte Männerrechtler hatten anscheinend sehr gute Kontakte in sein Ministerium. Dabei müßte vor allem das Familienrecht und die Verfahren vor den Familiengerichten dringend dahingehend angepaßt werden, daß Mütter, deren Partner ihnen gegenüber gewalttätig waren, im Rahmen des Verfahrens keinen Kontakt mehr zu diesen haben müssen, Anhörungen vor Gericht also grundsätzlich getrennt voneinander stattfinden müssen. Und der Umgang mit den Kindern muß in solchen Fällen allein im Ermessen der Mütter liegen. Um diese effektiv vor ihren Expartnern zu schützen, müssen sie allein darüber entscheiden dürfen, ob ihr gewalttätiger Expartner die Kinder sehen darf und in welchem Rahmen. Lehnen die Mütter einen solchen Kontakt ab, müssen die Gerichte das akzeptieren. Den Anspruch auf Umgang mit dem Kind hat ein gewalttätiger Vater verwirkt. Das sieht nicht nur der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte genauso, sondern ergibt sich auch aus der Istanbulkonvention zum Schutz von Frauen vor Gewalt, die bereits seit 2018 in Deutschland gilt, aber hier noch immer nicht vollständig umgesetzt ist, wie der Europarat mehrfach bemängelt hat.