Urteil der Woche

Eisenach

Seit Beginn der 1990er Jahre ist Eisenach eine Hochburg der Rechtsextremisten. Zumindest teilweise wurden die dortigen Strukturen der Neonazis sogar mit Hilfe des Verfassungsschutzes aufgebaut und massiv finanziell unterstützt. Welche Motivation von Seiten der Behörden dahinter stand, ist unklar. Jedenfalls terrorisieren die Rechten seit Jahrzehnten die Stadt unterhalb der Wartburg. Haushohe Graffiti mit rechten Parolen zieren viele Hauswände. Der Staat blieb über drei Jahrzehnte lang weitgehend untätig. Rechtsextreme Schläger konnten überwiegend unbehelligt Leute verprügeln, Gebäude und andere Sachen demolieren. Derweil konnten sich die rechtsextremen Strukturen in der Stadt weiter verfestigen und deren Mitglieder sich weiter radikalisieren. 2019 schließlich bildeten einige die Gruppe Knockout 51, die sich in der Folge vor allem systematisch bewaffnete. Es dauerte aber noch bis 2022, als der Staat schließlich doch einschritt und einen Teil der Gruppe verhaftete und vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Naumburg anklagte. Vier Mitglieder wurden in der Folge verurteilt, allerdings noch nicht rechtskräftig. 2024 erhob der Generalbundesanwalt schließlich gegen drei weitere Mitglieder Anklage. Diese Anklage verwies das OLG aber an das Landgericht Gera, hauptsächlich, weil es die Angeklagten für nicht so gefährlich hielt, wie es der Generalbundesanwalt tat. Ein Kernpunkt war, daß das OLG bei den Angeklagten keine Absicht erkennen konnte, Menschen gezielt zu töten. Dies sah der Bundesgerichtshof (BGH) nun anders. Auf eine Beschwerde des Generalbundesanwalts entschied der BGH im Februar 2025 (Az. StB 75/24), daß das Verfahren aufgrund der zumindest vermuteten Gefährlichkeit der ganzen Gruppe und damit auch der Angeklagten vor dem OLG durchgeführt werden muß, eine der wenigen gerichtlichen Entscheidungen, welche die Gefahr von rechts nicht verharmlost.

Afghanistan

Seit der Machtübernahme durch die Taliban in Afghanistan sind Frauen dort faktisch rechtlos. Sie sind weitgehend von Bildung ausgeschlossen, haben nur sehr eingeschränkt Zugang zu medizinischer Versorgung, dürfen nicht arbeiten, sich nicht frei in der Öffentlichkeit bewegen, dürfen nicht wählen, geschweige denn öffentliche Ämter bekleiden. Zwangsverheiratungen sind inzwischen an der Tagesordnung. Schutz vor Gewalt gibt es für Frauen im dem Land praktisch keinen. Im Oktober 2024 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, daß dies in Summe eine pauschale Verfolgung von Frauen in Afghanistan darstellt. Damit haben alle afghanischen Frauen ohne Prüfung im Einzelfall Anspruch auf Anerkennung als Flüchtlinge in der Europäischen Union. Sie müssen keine konkreten Einzelheiten über die Art ihrer persönlichen Verfolgung und Diskriminierung mehr vortragen. Anlaß für die Entscheidung war der Fall zweier Frauen aus Afghanistan, denen in Österreich der Status als Flüchtlinge verweigert worden war. Eine wegweisende Entscheidung des EuGH, der hoffentlich noch weitere vergleichbare für andere Gruppen von Flüchtlingen folgen werden.

EncroChat

EncroChat war eine Firma, die vermeintlich abhörsichere Mobiltelefone anbot. Die französische Polizei wurde auf diese Geräte aufmerksam, weil sie immer wieder auf Verdächtige stieß, die solche Telefone nutzten. Schließlich beantragte sie Anfang 2020 bei einem französischen Gericht die Erlaubnis, den Dienst hacken zu dürfen, aber nicht einzelne Telefone, sondern den Server der Firma. Die Erlaubnis wurde erteilt, und nach drei Monaten gelang es der Polizei, auf den Server der Firma eine Schadsoftware, einen Trojaner zu installieren und dadurch die gesamte Kommunikation über die Telefone der Firma abzuhören. Für den Antrag zum Abhören gab die Polizei an, mindestens 90% der Nutzer seien Kriminelle. Dabei konnte die Polizei damals noch gar nicht wissen, wie viele Personen überhaupt die Telefone der Firma nutzten und erst recht nicht, zu welchem Zweck. Auch heute noch fast fünf Jahre nach dem Hack kursieren sehr widersprüchliche Angaben über die Zahl der Nutzer. Sie reichen von ca. 30.000 bis zu etwa 70.000. Verhaftet wurden davon bisher aber nur etwas über 6.000. Dadurch, daß die Polizei den Server der Firma gehackt hatte, konnte sie so die Kommunikation von Menschen in über 100 Ländern komplett mitlesen, ein Vorgang, der in Deutschland völlig rechtswidrig wäre, vor allem, weil es vor der Abhöraktion gegen die allermeisten Nutzer überhaupt keinen Verdacht bezüglich irgendwelcher Straftaten gab. Im Grunde ließe sich die Begründung der französischen Polizei auf alle Kommunikationsdienste übertragen. Kriminelle nutzen zum Beispiel ganz sicher auch WhatsApp. Würden die Maßstäbe, nach denen die Kommunikation über EncroChat rechtlich bewertet wurde, auf WhatsApp übertragen, dürfte die Polizei die gesamte Kommunikation über diese Messenger-App komplett und ohne Ausnahme abhören und auswerten. Allein in Deutschland wäre davon über die Hälfte der Bevölkerung betroffen. Auch in Deutschland wurden aufgrund der Erkenntnisse aus den EncroChat-Daten zahlreiche Strafverfahren eingeleitet. Einige Angeklagte machten geltend, die Daten dürften nicht gegen sie verwendet werden, weil sie nicht rechtmäßig erhoben worden seien. Diesen Einwand wiesen jedoch fast alle Gerichte einschließlich des Bundesverfassungsgerichts zurück. Das Landgericht Berlin ließ sich davon jedoch nicht beirren und legte dem Europäischen Gerichtshof einige Fragen zur Verwertbarkeit der EncroChat-Daten vor. Auch dieser hatte keine grundsätzlichen Bedenken gegen deren Verwendung in Strafverfahren, solange der Grundsatz eines fairen Verfahrens nicht verletzt würde. Dieser gebietet es aber unter anderem, daß ein Angeklagter alle gegen ihn vorgebrachten Beweise überprüfen kann. Das führt zum Beispeil bei Verfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen dazu, daß die Behörden die genaue Art des Blitzers und seiner Funktionsweise, dessen Eichung und Wartung dokumentieren und auf Anforderung offenlegen müssen. Tun sie das nicht, wird ein entsprechender Bußgeldbescheid aufgehoben. Bei den EncroChat-Daten wird den Angeklagten aber nicht verraten, wie die Behörden an die Daten gekommen sind, denn das wissen die deutschen Strafverfolgungsbehörden gar nicht. Die entsprechenden Angaben wurden von den französischen Behörden als Militärgeheimnis eingestuft. Die deutschen Behörden erhalten nur Abschriften der entschlüsselten Daten, anscheinend meist in Form von Excel-Tabellen. Selbst die deutschen Behörden können nicht überprüfen, ob diese Daten vollständig sind, ob sie wirklich dem jeweiligen Angeklagten zuzuordnen sind, ob sie mit den Rohdaten übereinstimmen oder ob es Übertragungsfehler gibt. Die Abschriften werden manuell erstellt, was eine erhebliche Fehlerquelle darstellt. Die Ansicht der Gerichte zur Verwertbarkeit der EncroChat-Daten bedeutet im Ergebnis, daß deutsche Strafverfolger in Zukunft einfach eine ausländische Polizeibehörde bitten können, eine hier bei uns rechtswidrige Abhöraktion durchzuführen, denn dann können die daraus gewonnen Erkenntnisse hier in Strafverfahren problemlos verwertet werden. Dabei ist schon die Grundannahme, nur Kriminelle würden abhörsichere Kommunikationswege nutzen völlig falsch. In unserer Rechtsordnung haben Behörden schlicht kein Recht darauf, jegliche Form von Kommunikation bei Bedarf abhören zu können. Umgekehrt hat jeder Bürger das Recht hat, einen abhörsicheren Kommunikationsweg zu nutzen, ohne dies extra begründen zu müssen. Aber es gibt auch sehr viele Menschen, die auf sichere Kommuikationswege angewiesen sind. Journalisten, Anwälte oder Bürgerrechtler sind nur einige davon.

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