Ein Händler in Flensburg hatte an seinem Laden im Schaufenster ein Schild mit der Aufschrift „Hausverbot für Juden“ aufgehängt. Dafür hat ihn das Amtsgericht Flensburg zu einer Haftstrafe von 6 Monaten auf Bewährung verurteilt. Als Bewährungsauflage muß er 1.200 Euro an eine KZ-Gedenkstätte zahlen. Die Ironie an dem Fall ist aber, daß ein Justizwachmeister bei der Zugangskontrolle zur mündlichen Verhandlung eine Jüdin aufforderte, ihre Halskette mit Davidsternanhänger abzulegen. Sie durfte die Kette mit dem Anhänger auch nicht mit in den Gerichtssaal nehmen. Das Gericht erklärte später, es habe ein Mißverständnis bei Einweisung der Wachtmeister für das Verfahren gegeben und bedauere den Vorfall.