Babys abschieben

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wollte ein drei
Monate altes Mädchen in die Türkei abschieben, ohne die Eltern, denn die
haben – vorläufig – ein Bleiberecht, ihre Tochter nach Ansicht des BAMF
aber nicht. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden sah das anders und
entschied, das Kind darf vorerst bleiben. Es sei offensichtlich, daß es
rechtswidrig sei, einen Säugling derart von seinen Eltern zu trennen.
Das BAMF erklärte hierzu, es halte die Entscheidung für falsch.

Der Zynismus und die Menschenverachtung der BAMF-Mitarbeiter, welche die
Entscheidung über die Abschiebung und die Stellungnahme zur Entscheidung
des Verwaltungsgerichts zu verantworten haben, ist kaum zu überbieten.
Und dabei ist die AfD noch gar nicht an der Regierung beteiligt. Die
Entscheidung des BAMF beruht auf der am 12. Juni 2026 in Kraft
getretenen drastischen Verschärfung des Asylrechts. Wollen wir wirklich
in einem Land leben, das derart zynisch und rücksichtslos mit Menschen
in Not umgeht?

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